Wohn·Geld
Wohn·Geld ist ein Zuschuss für die
- Miete oder
- Kosten für eine Eigentums·Wohnung oder ein eigenes Haus.
Wie bekommen Sie Wohn·Geld?
Sie müssen einen Antrag stellen.
Dafür gibt es ein Formular.
Dieses Formular bekommen Sie
- im Rat·Haus Ihres Wohn·Ortes oder
- Sie können das Formular hier herunterladen.
Sie müssen den Antrag ausfüllen und unterschreiben.
Dann geben Sie den Antrag im Rat·Haus Ihres Wohn·Ortes ab.
Wieviel Wohn·Geld Sie bekommen, hängt davon ab
- wie viele Personen im Haushalt leben.
- wie viel Geld alle Personen im Haushalt zusammen verdienen.
- wie hoch die Miete ist.
Wichtig: Sie bekommen kein Wohn·Geld, wenn sie diese Leistungen bekommen
- Grund·Sicherung oder
- Hilfe zum Lebens·Unterhalt oder
- Arbeitslosen·Geld 2 oder
- Geld nach dem Asyl·Bewerber·Leistungs·Gesetz.
Unsere Wohn·Geld·Stelle ist zuständig für den Alb-Donau-Kreis.
Ehingen hat eine eigene Wohn·Geld·Stelle.
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Öffnungs·Zeiten
Sie können auch persönlich vorbei kommen.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Diese Mitarbeiterinnen sind für Sie zuständig.
Je nachdem mit welchem Buchstabe Ihr eigener Nach·Name beginnt.
Telefonische Erreichbarkeit:
- Montag und Mittwoch: 8:00 bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 8:00 bis 17:30 Uhr