Einheitlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner für alle Verfahren nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Auf Basis der EU-Dienstleistungsrichtlinie gibt es im Alb-Donau-Kreis einen Einheitlichen Ansprechpartner. Über sie können alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, abgewickelt werden. Dieser Ansprechpartner erfüllt, wenn Sie es wünschen, die Funktion eines Verfahrenslotsen.
Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners:
- Abwicklung aller Genehmigungen, Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, oder gemäß einer gesetzlichen Bestimmung über den EA abgewickelt werden können.
- Der EA informiert und berät während des gesamten Verfahrens.
Grenzen der Tätigkeit des Einheitlichen Ansprechpartners:
Der EA hat lediglich Lotsen- und Beratungsfunktion. Das bedeutet: Die Zuständigkeit für die beantragte Genehmigung bleibt wie gehabt bei den entsprechenden Behörden.
Hier erfahren Sie mehr zum Einheitlichen Ansprechpartner
Achtung: Fördermöglichkeiten aus EU-Programmen prüfen die jeweils zuständigen Fachdienste des Landratsamts.