Impfkalender

Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen auf dem Gebiet der Medizin. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich; bleibende unerwünschte gravierende Nebenwirkungen und Komplikationen werden nur in ganz seltenen Fällen beobachtet. Wenn Impfungen nicht zu den empfohlenen Zeitpunkten durchgeführt werden konnten, ist es in aller Regel möglich, sie nachzuholen.

Dieser Impfkalender basiert auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Insitut, Berlin (Stand Juli 2011).

Impfempfehlungen

ab vollendetem 2. Lebensmonat:
Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Pertussis (Keuchhusten), Poliomyelitis (Kinderlähmung), Haemophilus influenzae (Hib), Hepatitis B, Pneumokokken

ab vollendetem 3. Lebensmonat:
2. Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Hib, Hepatitis B und Pneumokokken

ab vollendetem 4. Lebensmonat:
3. Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Hib, Hepatitis B und Pneumokokken

ab vollendetem 11. - 14. Lebensmonat:
4. Impfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Hib, Hepatitis B, Pneumokokken
1. Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR)
1. Impfung gegen Windpocken (Varizellen)

ab vollendetem 12. Lebensmonat:
Impfung gegen Meningokokken

ab vollendetem 15. - 23. Lebensmonat:
2. Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln (MMR)
2. Impfung gegen Windpocken (Varizellen)

ab vollendetem 5. - 6. Lebensjahr:
Auffrischimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis
Die Masern-Mumps-Röteln-, die Hepatitis- und die Meningokokkenimpfung sollten ergänzt werden, falls sie unvollständig oder noch nicht durchgeführt sind.

ab vollendetem 9. - 17. Lebensjahr:
Auffrischimpfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis und Pertussis.
Bei Impflücken sollten diese geschlossen werden (MMR; Hepatitis B,...)
Ungeimpfte 9 – 17-jährige Jugendliche, die keine Windpocken hatten, sollten auch gegen Windpocken geimpft werden.

Mädchen ab vollendetem 11. - 17. Lebensjahr:
Impfung gegen humane Papillomaviren (HPV)

Erwachsene benötigen alle 10 Jahre generell eine Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und ggf. gegen Hepatitis B, um einen ausreichenden Impfstatus zu erhalten. Die Auffrischimpfung gegen Tetanus und Diphterie sollte einmalig mit einer Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis) kombiniert werden. Bei größeren Verletzungen sollten eventuell Impfungen vorzeitig aufgefrischt werden. Dies sollten Sie mit Ihrem Arzt besprechen.

Personen über 60 Jahre sollten sich jährlich eine Grippeschutzimpfung und einmalig eine Pneumokokkenimpfung verabreichen lassen.



Bei bestimmten Risikogruppen werden zusätzliche Impfungen empfohlen. Dies sollte ebenso wie mögliche Gegenanzeigen im Einzelfall mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden.

Die Kosten werden bei öffentlich empfohlenen Impfungen in der Regel von den Krankenkassen übernommen, wobei es Ausnahmen gibt. Im Einzelfall sollte daher die Kostenübernahme vorab mit dem behandelnden Arzt oder der Krankenkasse abgeklärt werden.

Bei Fragen, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder an unser Beratungstelefon.

Kontakt

Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Fachdienst Gesundheit
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