Finanzielle Hilfe bei Unterbringung in einem Altenpflegeheim (Hilfe zur Pflege)
Dies ist eine finanzielle Hilfe, wenn das Einkommen des Pflegebedürftigen, der Zuschuss der Pflegekasse und Unterhaltszahlungen von Kindern für die Bezahlung der Pflegeheimkosten nicht ausreichen. Leistungen werden in der Regel nur gewährt, wenn vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 festgestellt wurde.
Pflegebedürftige aus dem Alb-Donau-Kreis, deren Einkommen und Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten, können dieses Angebot in Anspruch nehmen.
Bitte wenden Sie sich an:
- Marianne Ehrhart-Mukrowski
(Frau Ehrhart-Mukrowski vermittelt Sie an die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter)
Sternplatz 5, 89584 Ehingen
Zimmer 5
Telefon: 07391 779-2455
Telefax: 07391 779-2466
marianne.ehrhart-mukrowski@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten - Madeleine Zelasko
(Frau Zelasko vermittelt Sie an die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter)
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Zimmer 1H-17
Telefon: 0731 185-4344
Telefax: 0731 185-22 4396
E-Mail: soziale-sicherung@alb-donau-kreis.de