Dezernat 2

Amt für Bauen, Brand- und Katastrophenschutz

Amtsleiterin

Astrid Köpf
Schillerstraße 30
89077 Ulm

Telefon: 0731 185-1273
Telefax: 0731 185-1477
E-Mail: bauen-brand-kats@alb-donau-kreis.de

Außenstelle Ehingen
Amt für Bauen, Brand- und Katastrophenschutz
Hauptstraße 41
89584 Ehingen
Telefon 07391/779-2422

Ansprechpersonen

Wer macht was? (PDF | 10,2 KB)

Sachgebiete

  • Bauen, Denkmalschutz und Baukontrolle
  • Brand- und Katastrophenschutz

Aufgaben des Amtes

  • Baugenehmigungen, Kenntnisgabeverfahren
  • Baurecht, Denkmalschutz
  • Baukontrolle
  • Vorbeugender Brandschutz, Brandverhütung
  • Zivil- und Katastrophenschutz
  • Schornsteinfegerwesen
  • Feuerwehr

Bauanträge und andere Leistungen einreichen

Seit dem 1. Januar 2025 ist es aufgrund des Bundesgesetzes verpflichtend alle Bauanträge digital bei der unteren Baurechtsbehörde des Alb-Donau-Kreises einzureichen.
 
Wir weisen darauf hin, dass per E-Mail eingereichte Anträge ab dem 14. April 2025 nicht mehr bearbeitet werden können.

Momentan bietet das Virtuelle Bauamt 14 verschiedene Dienstleistungen an. Diese Leistungen können Sie nur über das landesweite Online-Portal "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg" (ViBa-BW) in Anspruch nehmen. Dieses Portal ermöglicht den direkten Austausch zwischen der Baubehörde und Ihnen als Bauherr oder Ihrem Architekten bzw. Planer. Das bedeutet, Sie können alle notwendigen Anträge und Unterlagen bequem online einreichen und mit der zuständigen Behörde kommunizieren, ohne persönlich vor Ort erscheinen zu müssen.

  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
  • Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO
  • Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO
  • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
  • Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO
  • Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO
  • Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO
  • Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
  • Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
  • Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (Bescheid) einlegen

Über folgenden Link gelangen Sie direkt zum Virtuellen Bauamt vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis:
 
https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-alb-donau/

Wenn der Bauantrag nicht vom Bauherrn selbst, sondern von einem Vertreter (z.B. Entwurfsverfasser) über ViBa BW eingereicht wird, ist eine Vollmacht erforderlich. Diese muss die Berechtigung zur Verfahrensdurchführung und die Zustellungsbevollmächtigung beinhalten. Bitte laden Sie die Vollmacht im Bereich "Sonstiges" hoch. Dies gilt auch für Bauherrengemeinschaften, die einen Vertreter bestellt haben. Das Formular für die Vollmacht finden Sie hier.

Alle weiteren Leistungen, die nicht über das Virtuelle Bauamt eingereicht werden können, müssen Sie über die folgende Webseite digital und datenschutzkonform bei uns einreichen:

 https://cs.alb-donau-kreis.de an die E-Mailadresse bauen-brand-kats@alb-donau-kreis.de

Hinweis: Bitte beachten Sie, bei Abgeschlossenheitsbescheinigungen vorab mit den Notaren bzw. Grundbuchämtern eine digitale Annahme abzustimmen. Sollte eine digitale Annahme oder Weiterverarbeitung nicht möglich sein, müssen Sie die Unterlagen weiterhin in (mindestens) zweifacher Papierausfertigung bei uns einreichen.

So nutzen Sie das Virtuelle Bauamt

Tipps und Hinweise, wie Sie das Virtuelle Bauamt (ViBa-BW) benutzen, können Sie hier (PDF | 165,7 KB) herunterladen.

Video-Tutorials zum Virtuellen Bauamt und der Nutzung der BundID finden Sie auf dem Youtube-Kanal des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales sowie auf dem Youtube-Kanal des Bundesinnenminsteriums.

Anforderungen an die Bauvorlagen

Die Bauvorlagen sind entsprechend unserer Vorgaben einzureichen. Die Anforderungen an die Bauvorlagen können Sie hier (PDF | 272,9 KB) herunterladen.

Bauen

Schornsteinfegerwesen:

Erneuerbare-Wärmegesetz 2015 (EWärmeG):