Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum

Zur Durchführung von Arbeiten im Straßenraum kann die Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.
 
Arbeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen (Straße, Gehweg, Radweg, Plätze und so weiter), die sich auf den Verkehr auswirken, müssen vor Beginn der Arbeiten genehmigt werden. Die Genehmigung ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einzuholen. Der Antragstellende (Bauunternehmer) erhält danach eine verkehrsrechtliche Anordnung. In dieser Anordnung ist geregelt, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist. Außerdem wie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen sind.
 
Zuständig für Arbeitsstellen im Alb-Donau-Kreis ist die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis.

Ausnahme:

  • Gemeindeverwaltungsverband Langenau
  • Große Kreisstadt Ehingen mit Ortsteile
  • Gemeindestraße der Städte Erbach und Schelklingen
  • Gemeindestraßen der Gemeinde Allmendingen
  • Gemeindestraßen im Bereich des Gemeindeverwaltungsverbandes Laichinger Alb

Ansprechpartner bei Arbeiten auf öffentlicher Verkehrsfläche für Maßnahmen von kurzer und längerer Dauer:

Doris Hammer
Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Verkehr und Mobilität,
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Telefon: (07 31) 1 85-11 41
PC-Fax: (07 31) 1 85-22 11 41
E-Mail: hammer@alb-donau-kreis.de

Ansprechpartner für Arbeiten auf öffentlicher Verkehrsfläche mit vereinfachtem Verfahren:

Manuel Matheis
Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Verkehr und Mobilität,
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Telefon: (07 31) 1 85-16 72
PC-Fax: (07 31) 1 85-22 16 72
E-Mail: matheis@alb-donau-kreis.de

Ansprechpartner für sonstige Angelegenheiten im Straßenraum:

Stefan Härle
Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Verkehr und Mobilität,
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Telefon: (07 31) 1 85-14 33
PC-Fax: (07 31) 1 85-22 14 33
E-Mail: haerle@alb-donau-kreis.de

Antrag für Arbeitsstellen von kürzerer und längerer Dauer:

Seit Oktober 2018 arbeiten wir ausschließlich mit unserem Online-Antragsformular.
Der Antrag sollte mindestens 14 Tage vor Baubeginn unter folgenden Link eingereicht werden.

Antrag für Arbeitsstellen

Erforderliche Unterlagen:

  • Regelplanvorschlag gem. RSA 21 bzw. ausgearbeiteter Verkehrszeichenplan entsprechend der RSA 21
  • Übersichtsplan mit eingezeichneter Maßnahme als Luftbildaufnahme (keine Leitungspläne, Detaillagepläne, Telekomauskünfte o.ä)
  • ausgearbeitete Umleitungspläne mit ebenfalls eingezeichnetem Beschilderungsvorschlag
  • Gültiger Qualifikationsnachweis gem. RSA des verantwortlichen Verkehrssicherer.

Die Anlagen (max. 3 Dateien) sind ebenfalls über den Link an uns weiterzuleiten.
Eine erneute Zusendung per Email ist nicht notwendig. Der Antrag wird ohne Unterschrift übermittelt.

Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 StVO – vereinfachtes Verfahren – Jahresgenehmigung

Der Genehmigungsinhaber ist berechtigt, in den Gemeinden im Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde des Alb-Donau-Kreises innerhalb der durch Zeichen 310/311 StVO (Ortstafeln) gekennzeichneten geschlossenen Ortschaften Aufgrabungen zur Beseitigung von Störfällen, Neubaumaßnahmen und Herstellen von Hausanschlüssen etc. Hierzu dürfen Ortsstraßen die nicht zum klassifizierten Straßennetz (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) zählen, maximal für die Dauer von fünf Tagen halbseitig gesperrt werden. Die Länge der Arbeitsstellen ist auf das für den Bauablauf unbedingt erforderliche Ausmaß (maximal 50 m) beschränkt.
Mögliche Regelungen sind genehmigungsfähig: BI/1 RSA, BI/2 RSA, BI/3 RSA, BII/4 RSA, BII/9 RSA, BIV/1 RSA, BIV/2 RSA
 
Der Antrag sollte mindestens 14 Tage vor Geltungsbeginn unter folgenden Linkeingereicht werden:

Antrag für Jahresgenehmigung

Erforderliche Unterlagen:

  • Regelplanvorschlag gem. RSA 21 bzw. ausgearbeiteter Verkehrszeichenplan entsprechend der RSA 21
  • Gültiger Qualifikationsnachweis gem. RSA des verantwortlichen Verkehrssicherer in einer Datei.

Hilfreiche Links:

Ansprechpartner

Wer macht was?

Informationspflicht gemäß Datenschutzgrundverordnung

Informationen zum Datenschutz in der Straßenverkehrsbehörde (PDF | 101,9 KB)

Formulare und Anträge

Formulare und Anträge zu verkehrsrechtlichen Genehmigungen finden Sie hier