Afrikanische Schweinepest (ASP)

Hier ist ein Bild zu sehen: Im Hintergrund ist ein Wald und mitten im Vordergrund ein Wildschwein zu sehen.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine durch Viren ausgelöste, anzeigepflichtige Infektionskrankheit, die ausschließlich Wildschweine und Hausschweine betrifft. Für die Tiere verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Bislang gibt es keine Impfung für Schweine als vorbeugenden Schutz.
 
Für den Menschen ist die Seuche nicht ansteckend. Auch eine Übertragung auf andere Tiere findet nicht statt. Das Virus kann direkt von Schwein zu Schwein oder indirekt über kontaminierte Gegenstände wie Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge oder Futter übertragen werden.

Die gefährliche Tierseuche breitet sich seit einigen Jahren in Osteuropa auch in Richtung Westen aus. Bislang wurde die Afrikanische Schweinepest im Alb-Donau-Kreis noch nicht nachgewiesen. Einen ersten Ausbruch in Baden-Württemberg gab es im Mai 2022 in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Landkreis Emmendingen.

Informationen zur aktuellen Lage

Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest in Baden-Württemberg erhalten Sie über die Webseite des Ministeriums für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

FAQ: Die häufigsten Fragen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Ist die ASP für Menschen gefährlich?

Das Virus der ASP befällt nur Schweine (Wild- und Hausschweine). ASP ist nicht auf den Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch noch über direkten Tierkontakt. Allerdings spielt der Mensch bei der Verbreitung der Seuche eine wichtige Rolle, beispielsweise durch die unsachgemäße Entsorgung von ASP-virushaltigen Lebensmitteln oder durch ASP-virushaltiges Material an Schuhen und Fahrzeugen.

Ist die ASP für andere Tiere gefährlich?

Nein, es können sich ausschließlich Schweine mit dem Erreger infizieren. Für andere Haus- und Nutztierarten als Schweine stellt die ASP keine Gefahr dar.

Wie wird die ASP übertragen?

Die Übertragung erfolgt entweder direkt von Tier zu Tier, insbesondere Blut ist sehr ansteckend, oder indirekt beispielsweise über kontaminierte Gegenstände. Insbesondere Speiseabfälle aus nicht gegarten Schweineprodukten (zum Beispiel Salami, Schinken...) stellen eine mögliche Infektionsquelle dar. Eine Übertragung auf andere Tiere, wie zum Beispiel Rotwild, Hunde oder Katzen, findet nicht statt. Das Virus kann aber auch über nicht gereinigte und desinfizierte Fahrzeuge, Ausrüstung und unsaubere Kleidung weiterverbreitet werden. Das Virus ist unter verschiedenen Einflüssen je nach Wärme, Kälte, Feuchtigkeit und Trockenheit sehr lange infektiös.

Wie lange überleben die Krankheitserreger?

Da die Viren extrem widerstandsfähig sind, halten sie sich teils monatelang in nicht durcherhitztem Fleisch oder Fleischprodukten. Werden infizierte Lebensmittel von bisher nicht infizierten Tieren gefressen, kann auch hierüber eine Virusübertragung stattfinden. Das Virus weist auch eine hohe Widerstandsfähigkeit in der Umwelt auf, insbesondere ist es im Erdboden bis zu 205 Tage, an Holzteilen bis zu 190 Tagen überlebensfähig. Verendete Schwarzwildkadaver sind über viele Wochen, streckenweise bis zu einem halben Jahr infektiös.

Welche Symptome hat ein Schwein, das an ASP erkrankt ist?

Bei Hausschweinen und bei Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren Allgemeinsymptomen, wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen teilweise eine verringerte Fluchtbereitschaft oder andere Auffälligkeiten, wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit.

Wie lange ist die Inkubationszeit bei infizierten Tieren?

Die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen Infektion und ersten Krankheitserscheinungen, beträgt in der Regel vier Tage, kann aber grundsätzlich zwischen zwei und etwa 15 Tagen liegen.

Was sollte ich tun, wenn ich ein totes Wildschwein im Wald finde?

Wenn Sie ein totes Wildschwein finden, fassen Sie das Tier auf keinen Fall an! Falls Sie einen Hund mitführen, verhindern Sie unbedingt, dass der Hund mit dem Tier in Berührung kommt. Melden Sie den Fund bitte sofort unter möglichst genauer Angabe des Fundortes beim Veterinäramt des Alb-Donau-Kreises unter  (07 31) 1 85-17 40 oder dem zuständigen Jäger (PDF | 50,5 KB).

Sie können den Fund auch unter Angabe der Geokoordinaten des Fundortes in der so genannten "Tierfund-App" eingeben, die unter www.tierfund-kataster.de heruntergeladen werden kann. Er wird dann automatisch der zuständigen Behörde gemeldet, die die weiteren Schritte einleitet.

Was passiert, wenn die ASP ausbricht?

Die Tierseuche hat eine erhebliche wirtschaftliche Auswirkung durch Tierverluste und Restriktionsmaßnahmen im Falle von Ausbrüchen. Betroffene Betriebe werden gesperrt und befallene Bestände umgehend tierschutzgerecht getötet. Darüber hinaus werden großflächige Restriktionszonen eingerichtet, in denen der Tierverkehr erheblich eingeschränkt wird und umfangreiche Untersuchungen in allen Schweinehaltungen stattfinden. Zudem werden epidemiologische Ermittlungen zur Einschleppungsursache und zur möglichen Weiterverbreitung der Tierseuche durchgeführt.

Den rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung der ASP in Deutschland gibt insbesondere die Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) vor, die konkrete Maßnahmen für den Verdachts- und Ausbruchsfall enthält. Ein Patentrezept gibt es in der der ASP-Bekämpfung aber nicht. Daher müssen diese Maßnahmen an die jeweiligen Gegebenheiten wie die landwirtschaftlichen Strukturen und die Wildschweindichte angepasst werden. Deshalb entscheidet im ASP-Fall der Amtstierarzt des Landkreises auf Grundlage der Schweinepest-Verordnung über die konkreten Maßnahmen.

Weitere Informationen

Informationen für Landwirte

Das Einschleppen des Erregers in den Bestand vermeiden!

Hier ist ein Bild zu sehen: Im Vordergrund ist Stroh zu sehen und darauf stehen ganz viele kleine Ferkel.

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest wird neben Blut und infiziertem Fleisch auch durch Vektoren wie Kleidung, Gegenstände, Haustiere, an denen das Virus haften kann, übertragen. Es kann durch eine einfache Reinigung und Desinfektion schnell inaktiviert werden - Seife, Putz- und Waschmittel reichen dafür schon aus. Daher sind für den Schutz des eigenen Bestandes alle Biosicherheitsmaßnahmen dringend zu verstärken!

Besondere Vorsicht gilt bei Transportfahrzeugen, Kleidung, Hunden und Gegenständen, die im Rahmen der Jagdausübung Kontakt zu Wildschweinen haben oder hatten. Durch Jagdausübungsberechtigte, die gleichzeitig Schweinehalter sind, kann das ASP-Virus in einen Hausschweinebestand eingeschleppt werden. Hier sind besonders intensive Maßnahmen zur Hygiene, Reinigung und Desinfektion von Kleidung, Gegenständen, Fahrzeugen geboten, um ein Einschleppen des Erregers in den Bestand zu verhindern. Insbesondere Schweinehalter, die gleichzeitig Jagdausübungsberechtigte sind oder bei Wildschweinjagden Unterstützungsarbeit leisten beispielsweise als Treiber, müssen dies bei der Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen beachten.

Weitere Informationen

Informationen für Jäger

Hier ist ein Bild zu sehen: Drei Jäger die im Wald spazieren und sich umsehen.

Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, den Eintrag der Seuche in unsere heimischen Haus- und Wildschweinebestände zu verhindern. Durch ihren Hegeauftrag sind die Jäger gewohnt, sich für gesunde Wildtierbestände stark zu machen. Oft sind Jäger die ersten, die mit infizierten Wildschweinen oder Wildschweinkadavern in Kontakt kommen. Mit Blick auf die ASP ergeben sich dadurch einige Fragen, die hier beantwortet werden: