Kreistag, Landrat
Der Kreistag und der Landrat sind die Verwaltungsorgane des Landkreises. Der Kreistag, Hauptorgan und Vertretung der Einwohner des Kreises, wird alle fünf Jahre von der wahlberechtigten Bevölkerung des Landkreises gewählt. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises, soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Kreistag bestimmte Angelegenheiten überträgt.
Der Kreistag befasst sich beispielsweise mit dem jährlich aufzustellenden Haushaltsplan und der Haushaltssatzung des Landkreises, Fragen der Abfallwirtschaft und des beruflichen Schulwesens, Kreisstraßenbau und -unterhaltung, mit dem öffentlichen Personennahverkehr sowie sozialen Initiativen und anderen freiwilligen Leistungen.
Die Zahl der Kreisräte ist abhängig von der Einwohnerzahl des Landkreises. Im Kreistag des Alb-Donau-Kreises sind derzeit 62 Kreisrätinnen und Kreisräte. Die Sitzungen des Kreistags sind in der Regel öffentlich. Nur unter besonderen Voraussetzungen wird nichtöffentlich beraten.
Aus der Mitte des Kreistags wurden drei beschließende Ausschüsse gebildet:
- Verwaltungsausschuss
- Ausschuss für Umwelt und Technik
- Ausschuss für Bildung, Gesundheit, Kultur und Soziales
Daneben gibt es noch den gesetzlich vorgeschriebenen Jugendhilfeausschuss.