Führerscheinstelle

Herzlich willkommen bei der Führerscheinstelle des Alb-Donau-Kreises. Bitte klicken Sie auf die folgenden Überschriften, um die entsprechenden Informationen aufzuklappen.

Hinweise zum Pflichtumtausch von Führerscheinen

Hinweise zum Pflichtumtausch von Führerscheinen
Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers schrittweise ihre Gültigkeit. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Auch Inhaberinnen und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind von der Umtauschaktion betroffen.

Umtausch: Kein persönlicher Termin nötig!
Den Antrag für den Umtausch des Führerscheins können Sie auch bei Ihrem Bürgermeisteramt stellen (Ausnahme: Stadt Ehingen und Teilorte) oder uns per Post zukommen lassen. Eine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle ist nicht notwendig.

Umtauschfristen für alte Papierführerscheine
In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers. Der Umtausch der alten Führerscheine kann grundsätzlich auch deutlich vor dem Ende der Umtauschfristen erfolgen.

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein spätestens ausgetauscht sein muss
vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.01.2022 (NEU: 19.07.2022)
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine
Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Für deren Umtauschfrist ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend. Das Ausstellungjahr ist auf der Vorderseite des Führerscheins eingetragen.

Ausstellungsjahr des
Kartenführerscheins
Tag, bis zu dem der Führerschein spätestes ausgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 und bis 18.01.2013 19.01.2033

Sie finden diese Information zusammengefasst zum Ausdrucken hier: Hinweise zum Pflichtumtausch von Führerscheinen (PDF | 335,5 KB) (228,6 KB)

Weitere Informationen zum Ablauf der Umtauschaktion sind hier abrufbar.

Hinweis: Den Antrag für den Umtausch des Führerscheins können Sie auch bei Ihrem Bürgermeisteramt stellen (Ausnahme: Stadt Ehingen und Teilorte) oder uns per Post zukommen lassen. Eine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle ist nicht notwendig.

Terminvereinbarung

Für die Antragsstellung ist in den meisten Fällen keine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle notwendig.

Alle Anträge – außer der Beantragung eines verloren gegangenen Dokuments – können Sie problemlos über das Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes stellen. Der Umtausch in ein neues Führerscheindokument kann ebenfalls über das Rathaus Ihres Wohnortes (mit Ausnahme der Stadt Ehingen und deren Teilorte) beantragt werden (es können dort Gebühren anfallen). Der Umtausch kann auch ganz bequem per Post direkt beim Landratsamt beantragt werden.

Hier geht es zur ONLINE-TERMINVEREINBARUNG!

Sie können dort folgende Vorgänge buchen:

  • Abholung Führerschein
  • Abholung Führerschein Fahrgastbeförderung
  • Ersatzführerschein bei Verlust/Diebstahl
  • Internationaler Führerschein
  • Ungültigkeitsvermerk auf ausländischem Führerschein anbringen lassen.

Bitte buchen Sie den Termin in der Hauptstelle in Ulm, wenn Sie in einem der folgenden Orten wohnen:
Altheim (Alb), Amstetten, Asselfingen, Ballendorf, Balzheim, Beimerstetten, Berghülen, Bernstadt, Blaubeuren, Blaustein, Börslingen, Breitingen, Dietenheim, Dornstadt, Erbach, Heroldstatt, Holzkirch, Hüttisheim, Illerkirchberg, Illerrieden, Laichingen, Langenau, Lonsee, Merklingen, Neenstetten, Nellingen, Nerenstetten, Öllingen, Rammingen, Schnürpflingen, Setzingen, Staig, Weidenstetten, Westerheim, Westerstetten.
 
Bitte buchen Sie den Termin in der Außenstelle Ehingen, wenn Sie in einem der folgenden Orten wohnen:
Allmendingen, Altheim (bei Allmendingen), Ehingen, Emeringen, Emerkingen, Griesingen, Grundsheim, Hausen am Bussen, Lauterach, Munderkingen, Oberdischingen, Obermarchtal, Oberstadion, Öpfingen, Rechtenstein, Rottenacker, Schelklingen, Untermarchtal, Unterstadion, Unterwachingen.
 
Wenn Sie in der Stadt Ulm (inklusive Stadtteile) wohnen, ist für Sie die Stadtverwaltung Ulm zuständig. Bitte wenden Sie sich dann dorthin.
 
Ausnahmen bei Fahrlehrern, Fahrschulen, Seminaranbietern nach § 2a, § 4 StVG sowie nach BKrFQG, Erste-Hilfe-Kurs-Anbieter (wenn nicht durch Unfallversicherung anerkannt) sowie Sehteststellen (außer Optiker und Augenärzte): Im Alb-Donau-Kreis werden diese Fälle derzeit ausschließlich in der Hauptstelle Ulm bearbeitet. Ein Termin kann derzeit nur telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Formulare und Merkblätter

 Checkliste: Begleitetes Fahren ab 17 (PDF | 217,8 KB)
Merkblatt zur Schlüsselzahl 95 (Fahrerqualifizierungsnachweis) (PDF | 57,7 KB)
Merkblatt zur Schlüsselzahl 197 (Automatik mit Schaltgetriebeschulung) (PDF | 180,7 KB)

Hinweis: Sie können die Formulare auf dieser Seite herunterladen und ausdrucken. Die Formulare müssen handschriftlich unterschrieben werden und können dann entweder über das Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes, per Post oder durch Einwurf direkt in unseren Briefkasten eingereicht werden. Beachten Sie, dass die Abgabe des Umtauschantrags nicht bei der Stadtverwaltung Ehingen möglich ist. Lichtbilder müssen biometrisch sein.

Anträge Führerscheinwesen

Fahrerlaubnis: Ersterteilung, BF 17, Erweiterung:
Antrag (PDF | 77,5 KB)
Checkliste (PDF | 17,3 KB)

Antrag auf Umtausch einer alten Fahrerlaubnis:
Antrag (PDF | 262,6 KB)
Checkliste (PDF | 15,8 KB)

Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE:
Antrag (PDF | 46,2 KB)
Checkliste (PDF | 16,4 KB)
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) (PDF | 169,1 KB)

Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis:
Antrag (PDF | 57,7 KB)
Checkliste: EU-Mitgliedstaat (PDF | 16,7 KB)
Checkliste: Mitgliedstaat der Anlage 11FeV (PDF | 16,9 KB)
Checkliste: Drittstaat (PDF | 17,1 KB) 

Antrag auf Neuerteilung/Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis:
Antrag (PDF | 49,1 KB)
Checkliste (PDF | 17,1 KB)

Erteilung eines Ersatzführerscheins:
Antrag (PDF | 34,6 KB)
Ausfüllhilfe (PDF | 24,8 KB)

Antrag für einen Internationalen Führerschein (PDF | 25,6 KB)

Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
Antrag (PDF | 30,6 KB)
Checkliste (PDF | 15,9 KB)

Antrag auf Umschreibung einer Dienstfahrererlaubnis in einen Zivilführerschein:
Antrag (PDF | 45,2 KB)
Checkliste (PDF | 15,2 KB)

Weitere Dokumente

Allgemeine Informationen zum Fahrerlaubnisrecht

Online-Antrag Führerschein

Wenn Sie erstmalig einen Führerschein beantragen möchten, können Sie diesen auch

hier online beantragen.

In dem Portal können Sie die geforderten Daten online eingeben sowie das biometrische Lichtbild, die Unterschrift und alle weiteren Nachweise hochladen.

Die Authentifizierung erfolgt über die aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte über das Nutzerkonto BundID. Über den temporären Login des Nutzerkontos BundID können sich Personen auch ohne Nutzerkonto mit der Online-Ausweisfunktion authentifizieren.

Der Online-Antrag ist zunächst nur für die Ersterteilung folgender Fahrerlaubnisklassen sowie derer Kombinationen möglich:

  • Fahrerlaubnisklasse AM,
  • Fahrerlaubnisklasse A1,
  • Fahrerlaubnisklasse A2,
  • Fahrerlaubnisklasse A,
  • Fahrerlaubnisklasse B,
  • Fahrerlaubnisklasse BE,
  • Fahrerlaubnisklasse L,
  • Fahrerlaubnisklasse T.

Sobald der Führerschein fertiggestellt ist, kann er im Landratsamt Alb-Donau-Kreis abgeholt werden. Falls bereits vor der Führerscheinprüfung alle Formalitäten erledigt und alle Unterlagen eingereicht worden sind, bekommen Sie den Führerschein direkt nach der Prüfung vom TÜV ausgehändigt.

Das Begleitete Fahren ab 17 kann aktuell noch nicht online beantragt werden. Voraussetzung ist ein Mindestalter der Antragstellerin bzw. des Antragstellers von 16 Jahren (Voraussetzung für die Nutzung der eID).

Aufgaben

Die Führerscheinstelle des Alb-Donau-Kreises ist in folgenden Bereichen zuständig:

Führerschein

  • Erstmaliger Erwerb einer Fahrerlaubnis (Ersterteilung)
  • Erwerb einer zusätzlichen Fahrerlaubnisklasse (Erweiterung)
  • Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug bzw. Verzicht
  • Verlängerung von befristeten Fahrerlaubnissen (C- und D-Klassen)
  • Ausstellung der Fahrerqualifizierungsnachweiskarte (FQN) für Berufskraftfahrer
  • Änderung des Führerscheins (Namensänderung, Auflagenänderung, etc.)
  • Ersatz eines abhanden gekommenen oder eines defekten Führerscheindokuments
  • Umtausch eines Führerscheins nach altem Recht und Umtausch abgelaufener Kartenführerscheine in ein aktuelles Dokument
  • Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
  • Anerkennung einer aberkannten ausländischen Fahrerlaubnis
  • Ausstellung eines internationalen Führerscheins
  • Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
  • Erteilung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Weitere allgemeine Führerscheinangelegenheiten

Fahrerlaubnisrecht

  • Überwachung und Überprüfung der Fahreignung – auch für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge – nach den gesetzlichen Vorgaben
  • Durchführung von Maßnahmen im Fahreignungsbewertungssystem und von Maßnahmen für Fahranfänger (Probezeit)
  • Weitere allgemeine Fahrerlaubnisangelegenheiten

Weitere Gebiete

  • Fahrlehrerrecht
  • Fahrschulwesen
  • Anerkennung von Seminarträgern nach § 2a und § 4a StVG sowie nach dem BKrFQG
  • Anerkennung von Sehteststellen und Erste-Hilfe-Stellen, die eine behördliche Genehmigung benötigen (§§ 67, 68 FeV)

Kontakt und Öffnungszeiten

Führerscheinstelle in Ulm
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Telefon (0731) 185-1446
Fax (0731) 185-221446

Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Dienstag: 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag: 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Fuehrerscheinstelle.ulm@alb-donau-kreis.de
Außenstelle Ehingen
Hauptstraße 41
89584 Ehingen
Telefon (07391) 779-2434
Fax (07391) 779-20 00

Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Dienstag: 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag: 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Fuehrerscheinstelle.ehingen@alb-donau-kreis.de

Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen möchten, müssen Sie nicht persönlich ins Landratsamt kommen, um den Antrag zu stellen. Aufgrund der zahlreichen Anträge bitten wir Sie, den Antrag per Post an uns zu senden oder in den Hausbriefkasten des Landratsamtes einzuwerfen. Sie können diesen auch im Rathaus Ihrer Stadt oder Gemeinde abgeben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.