Führerscheinstelle
Herzlich willkommen bei der Führerscheinstelle des Alb-Donau-Kreises. Bitte klicken Sie auf die folgenden Überschriften, um die entsprechenden Informationen aufzuklappen.
Herzlich willkommen bei der Führerscheinstelle des Alb-Donau-Kreises. Bitte klicken Sie auf die folgenden Überschriften, um die entsprechenden Informationen aufzuklappen.
Hinweise zum Pflichtumtausch von Führerscheinen
Viele Autofahrerinnen und Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers schrittweise ihre Gültigkeit. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Auch Inhaberinnen und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind von der Umtauschaktion betroffen.
Umtausch: Kein persönlicher Termin nötig!
Den Antrag für den Umtausch des Führerscheins können Sie auch bei Ihrem Bürgermeisteramt stellen (Ausnahme: Stadt Ehingen und Teilorte) oder uns per Post zukommen lassen. Eine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle ist nicht notwendig.
Umtauschfristen für alte Papierführerscheine
In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum der Fahrerin oder des Fahrers. Der Umtausch der alten Führerscheine kann grundsätzlich auch deutlich vor dem Ende der Umtauschfristen erfolgen.
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein spätestens ausgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 (NEU: 19.07.2022) |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine
Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Für deren Umtauschfrist ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend. Das Ausstellungjahr ist auf der Vorderseite des Führerscheins eingetragen.
Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins |
Tag, bis zu dem der Führerschein spätestes ausgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 und bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Sie finden diese Information zusammengefasst zum Ausdrucken hier: Hinweise zum Pflichtumtausch von Führerscheinen (PDF | 335,5 KB) (228,6 KB)
Weitere Informationen zum Ablauf der Umtauschaktion sind hier abrufbar.
Hinweis: Den Antrag für den Umtausch des Führerscheins können Sie auch bei Ihrem Bürgermeisteramt stellen (Ausnahme: Stadt Ehingen und Teilorte) oder uns per Post zukommen lassen. Eine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle ist nicht notwendig.
Für die Antragsstellung ist in den meisten Fällen keine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle notwendig.
Alle Anträge – außer der Beantragung eines verloren gegangenen Dokuments – können Sie problemlos über das Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes stellen. Der Umtausch in ein neues Führerscheindokument kann ebenfalls über das Rathaus Ihres Wohnortes (mit Ausnahme der Stadt Ehingen und deren Teilorte) beantragt werden (es können dort Gebühren anfallen). Der Umtausch kann auch ganz bequem per Post direkt beim Landratsamt beantragt werden.
Hier geht es zur ONLINE-TERMINVEREINBARUNG!
Sie können dort folgende Vorgänge buchen:
Bitte buchen Sie den Termin in der Hauptstelle in Ulm, wenn Sie in einem der folgenden Orten wohnen:
Altheim (Alb), Amstetten, Asselfingen, Ballendorf, Balzheim, Beimerstetten, Berghülen, Bernstadt, Blaubeuren, Blaustein, Börslingen, Breitingen, Dietenheim, Dornstadt, Erbach, Heroldstatt, Holzkirch, Hüttisheim, Illerkirchberg, Illerrieden, Laichingen, Langenau, Lonsee, Merklingen, Neenstetten, Nellingen, Nerenstetten, Öllingen, Rammingen, Schnürpflingen, Setzingen, Staig, Weidenstetten, Westerheim, Westerstetten.
Bitte buchen Sie den Termin in der Außenstelle Ehingen, wenn Sie in einem der folgenden Orten wohnen:
Allmendingen, Altheim (bei Allmendingen), Ehingen, Emeringen, Emerkingen, Griesingen, Grundsheim, Hausen am Bussen, Lauterach, Munderkingen, Oberdischingen, Obermarchtal, Oberstadion, Öpfingen, Rechtenstein, Rottenacker, Schelklingen, Untermarchtal, Unterstadion, Unterwachingen.
Wenn Sie in der Stadt Ulm (inklusive Stadtteile) wohnen, ist für Sie die Stadtverwaltung Ulm zuständig. Bitte wenden Sie sich dann dorthin.
Ausnahmen bei Fahrlehrern, Fahrschulen, Seminaranbietern nach § 2a, § 4 StVG sowie nach BKrFQG, Erste-Hilfe-Kurs-Anbieter (wenn nicht durch Unfallversicherung anerkannt) sowie Sehteststellen (außer Optiker und Augenärzte): Im Alb-Donau-Kreis werden diese Fälle derzeit ausschließlich in der Hauptstelle Ulm bearbeitet. Ein Termin kann derzeit nur telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Checkliste: Begleitetes Fahren ab 17 (PDF | 217,8 KB)
Merkblatt zur Schlüsselzahl 95 (Fahrerqualifizierungsnachweis) (PDF | 57,7 KB)
Merkblatt zur Schlüsselzahl 197 (Automatik mit Schaltgetriebeschulung) (PDF | 180,7 KB)
Hinweis: Sie können die Formulare auf dieser Seite herunterladen und ausdrucken. Die Formulare müssen handschriftlich unterschrieben werden und können dann entweder über das Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes, per Post oder durch Einwurf direkt in unseren Briefkasten eingereicht werden. Beachten Sie, dass die Abgabe des Umtauschantrags nicht bei der Stadtverwaltung Ehingen möglich ist. Lichtbilder müssen biometrisch sein.
Fahrerlaubnis: Ersterteilung, BF 17, Erweiterung:
Antrag (PDF | 77,5 KB)
Checkliste (PDF | 17,3 KB)
Antrag auf Umtausch einer alten Fahrerlaubnis:
Antrag (PDF | 262,6 KB)
Checkliste (PDF | 15,8 KB)
Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE:
Antrag (PDF | 46,2 KB)
Checkliste (PDF | 16,4 KB)
Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) (PDF | 169,1 KB)
Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis:
Antrag (PDF | 57,7 KB)
Checkliste: EU-Mitgliedstaat (PDF | 16,7 KB)
Checkliste: Mitgliedstaat der Anlage 11FeV (PDF | 16,9 KB)
Checkliste: Drittstaat (PDF | 17,1 KB)
Antrag auf Neuerteilung/Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis:
Antrag (PDF | 49,1 KB)
Checkliste (PDF | 17,1 KB)
Erteilung eines Ersatzführerscheins:
Antrag (PDF | 34,6 KB)
Ausfüllhilfe (PDF | 24,8 KB)
Antrag für einen Internationalen Führerschein (PDF | 25,6 KB)
Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung:
Antrag (PDF | 30,6 KB)
Checkliste (PDF | 15,9 KB)
Antrag auf Umschreibung einer Dienstfahrererlaubnis in einen Zivilführerschein:
Antrag (PDF | 45,2 KB)
Checkliste (PDF | 15,2 KB)
Wenn Sie erstmalig einen Führerschein beantragen möchten, können Sie diesen auch
hier online beantragen.
In dem Portal können Sie die geforderten Daten online eingeben sowie das biometrische Lichtbild, die Unterschrift und alle weiteren Nachweise hochladen.
Die Authentifizierung erfolgt über die aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, des elektronischen Aufenthaltstitels oder der eID-Karte über das Nutzerkonto BundID. Über den temporären Login des Nutzerkontos BundID können sich Personen auch ohne Nutzerkonto mit der Online-Ausweisfunktion authentifizieren.
Der Online-Antrag ist zunächst nur für die Ersterteilung folgender Fahrerlaubnisklassen sowie derer Kombinationen möglich:
Sobald der Führerschein fertiggestellt ist, kann er im Landratsamt Alb-Donau-Kreis abgeholt werden. Falls bereits vor der Führerscheinprüfung alle Formalitäten erledigt und alle Unterlagen eingereicht worden sind, bekommen Sie den Führerschein direkt nach der Prüfung vom TÜV ausgehändigt.
Das Begleitete Fahren ab 17 kann aktuell noch nicht online beantragt werden. Voraussetzung ist ein Mindestalter der Antragstellerin bzw. des Antragstellers von 16 Jahren (Voraussetzung für die Nutzung der eID).
Die Führerscheinstelle des Alb-Donau-Kreises ist in folgenden Bereichen zuständig:
Führerscheinstelle in Ulm Schillerstraße 30 89077 Ulm Telefon (0731) 185-1446 Fax (0731) 185-221446 Öffnungszeiten: Montag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Dienstag: 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag: 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr Fuehrerscheinstelle.ulm@alb-donau-kreis.de |
Außenstelle Ehingen Hauptstraße 41 89584 Ehingen Telefon (07391) 779-2434 Fax (07391) 779-20 00 Öffnungszeiten: Montag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Dienstag: 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag: 09:30 Uhr bis 12:30 Uhr Fuehrerscheinstelle.ehingen@alb-donau-kreis.de |
Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen möchten, müssen Sie nicht persönlich ins Landratsamt kommen, um den Antrag zu stellen. Aufgrund der zahlreichen Anträge bitten wir Sie, den Antrag per Post an uns zu senden oder in den Hausbriefkasten des Landratsamtes einzuwerfen. Sie können diesen auch im Rathaus Ihrer Stadt oder Gemeinde abgeben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.