Vorsorgevollmachten

Volljährige Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung bestimmte persönliche Lebensbereiche nicht mehr regeln können, benötigen eine rechtliche Betreuung. Aufgaben einer Betreuung können sein:

  • Vermögensangelegenheiten regeln,
  • sich um die Gesundheitsfürsorge kümmern,
  • den Aufenthalt in einer Wohnung oder einer stationären Einrichtung bestimmen.

An Stelle einer rechtlichen Betreuung ist auch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht möglich. Das Landratsamt und der Betreuungsverein Alb-Donau e. V. (St. Barbara Str. 4, 89077 Ulm, Telefon 0731 33556) beraten und unterstützen Sie in diesen Fragen.

Bitte wenden Sie sich an:

Sigrid Böhlk
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Telefon: 0731 185-4425
Telefax: 0731 185-224425
E-Mail: sigrid.boehlk@alb-donau-kreis.de

Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten