Hilfe für ukrainische Kinder und Jugendliche
Ich bin alleine ohne meine Eltern eingereist. An wen kann ich mich wenden?
Das örtlich zuständige Jugendamt nimmt Kinder und Jugendliche in Obhut. Während den Dienstzeiten (Montag bis Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 8:00 - 17:30 Uhr und Freitag 8:00 - 12.30 Uhr) kannst Du es unter der Telefonnummer 0731 185-4397 anrufen. Du kannst außerdem, vor allem außerhalb der Dienstzeiten, die Polizei anrufen (Telefonnummer 110). Diese verständigt dann das zuständige Jugendamt.
Wo bekomme ich Unterstützung für Kinder und Jugendliche?
Eltern, Kinder, aber auch Institutionen können sich bei Fragen zu Not-, Konflikt- oder Krisensituationen an den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Landratsamts Alb-Donau-Kreis wenden (Telefonnummer 0731 185-4397 oder E-Mail sozialedienste@alb-donau-kreis.de).
Flucht und Trauma - was können Eltern tun?
Informationen für geflüchtete Eltern finden Sie unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/flucht-und-trauma/
Steht den Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine Bildung und Betreuung zu?
Geflüchteten Kindern aus der Ukraine steht ein Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr zu. Ansprechpartner sind hier die Kindertagesstätten in den Kommunen.
Die Schulpflicht tritt erst nach einem Aufenthalt von sechs Monaten ein, jedoch können Kinder und Jugendliche auch schon vor Ablauf freiwillig die Schule besuchen. Ansprechpartner ist die Schule vor Ort.
Gerne können Sie sich bei Fragen an die Bildungsmanagerin Frau Heike Heiß (heike.heiss@alb-donau-kreis.de oder telefonisch unter 0731 185-0) wenden.
Hilfe für ukrainische Waisenhäuser und Kinderheime
Die Hilfsorganisation "SOS Kinderdorf" hat eine "SOS Meldestelle" für ukrainische Waisenhäuser und Kinderheime eingerichtet, die eine sichere Unterkunft und weitere Hilfe für Kinder- und Jugendgruppen in Deutschland vermittelt.