Forstreviere
Zuständigkeiten
Die Waldflächen im Alb-Donau-Kreis sind in Staatswaldreviere und in Betreuungsreviere aufgeteilt. Die Revierleiter der 13 Betreuungsreviere sind Ansprechpartner für den Körperschafts- und Privatwald.
Zum Herunterladen:
Kontaktdaten Betreuungsreviere (PDF | 25,1 KB)
Für die Bewirtschaftung des Staatswaldes ist Forst Baden-Württemberg (ForstBW) als rechtlich selbständige Anstalt des öffentlichen Rechts zuständig. Die Kontaktdaten der ForstBW AÖR Forstbezirk Ulmer Alb erhalten Sie über diesen Link.
Dienstleistungen im Privatwald
Für die Privatwaldbesitzer wird ein umfassendes Dienstleistungsangebot gemacht: Holzauszeichnen, Sortierung von Hölzern, Holzvermarktung, Beratung in waldbaulichen Fragen und vieles mehr. Man unterscheidet grundsätzlich folgende Betreuungsformen:
fallweise = anlassbezogene Nachfrage des Waldbesitzers; i.d.R. beim Revierleiter und ständige = Betreuung auf vertraglicher Basis
Die anfallenden Kostensätze und Gebühren sind in der Privatwaldverordnung des Landes Baden-Württemberg (PDF | 75,8 KB) geregelt.