Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht
Mit einer Sorgebescheinigung ("Negativbescheinigung") können Sie als nicht verheiratete Mutter nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung die alleinige elterliche Sorge für das Kind haben.
Welche Unterlagen Sie benötigen klären wir bei der telefonischen Terminabsprache.
Bitte wenden Sie sich an:
- Sandra Kretz
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Zimmer 4H-12
Telefon: 0731 185-4385
E-Mail: sandra.kretz@alb-donau-kreis.de