Unterhaltssicherung
Reservistendienst-Leistende (RDL) und freiwillig Wehrdienst-Leistenden (FWDL) werden auf Antrag Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) gewährt.
Die Aufgaben der Unterhaltssicherung hat seit dem 1. November 2015 das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) übernommen.
Bitte wenden Sie sich an:
Bundesamt für Personalmanagement
der Bundeswehr
Referat PA 1.2
Postfach 30 10 54
40410 Düsseldorf
Durch die Aufgabenzentralisierung erhalten Sie kompetente Beratung und Service aus einer Hand.
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie unter www.personal.bundeswehr.de