Hilfen bei Trennung und Scheidung (Familiengerichtshilfe)
Mütter und Väter werden im Falle einer Trennung oder Scheidung beraten. Eltern sollen dabei in ihrer Elternverantwortung gestärkt und darin unterstützt werden, eine dem Wohle des Kindes entsprechende Entwicklung zu gewährleisten. Das Sozialdezernat wird vom Familiengericht am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten, wenn Eltern einen Antrag auf Regelung elterlicher Sorge oder Umgangsregelung stellen.
Bitte wenden Sie sich an:
- Sekretariat Soziale Dienste, Familienhilfe
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Zimmer 5H-25
Telefon (0731) 185-4397
Telefax (0731) 185-224397
E-Mail: sozialedienste@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten