Beurkundungen von Vaterschaft, Unterhalt und Sorgerecht
Folgende Beurkundungen sind möglich:
- Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen zur Vaterschaftsanerkennung (diese Beurkundungen sind grundsätzlich auch beim Standesamt möglich)
- Sorgeerklärungen durch nicht miteinander verheiratete Eltern
- Verpflichtungen für Betreuungs- oder Kindesunterhalt
Welche Unterlagen Sie benötigen klären wir bei der telefonischen Terminabsprache.
Bitte wenden Sie sich an:
- Sandra Kretz
(Frau Kretz vermittelt Sie an die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter)
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Telefon: 0731 185-4385
E-Mail: sandra.kretz@alb-donau-kreis.de - Sabrina Frik
(Frau Frik vermittelt Sie an die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter)
Sternplatz 5, 89584 Ehingen
Telefon: 07391 779-2450
E-Mail: Sabrina.Frik@alb-donau-kreis.de