Kontakt
- Ausländerbehörde des Alb-Donau-Kreises: Service-Hotline 0731/185-1900, E-Mail: auslaenderbehoerde@alb-donau-kreis.de
- Wenn Sie Geflüchteten freien Wohnraum in Ihrer Stadt oder Gemeinde zur Verfügung stellen können, wenden Sie sich bitte direkt an die Flüchtlings- und Integrationsbeauftragten in Ihrer Stadt/Gemeinde. Die Kommunen koordinieren jeweils die Abläufe vor Ort und stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab.