Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Das ist eine finanzielle Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.
Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht haben.
Die Antragsunterlagen können uns auch verschlüsselt über den Link https://cs.alb-donau-kreis.de/ zugesendet werden.
Bitte wenden Sie sich an:
- Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Dienststelle Ehingen
Sternplatz 5, 89584 Ehingen
Telefon: 07391 779-2455
Telefax: 07391 779-2466
soziale-sicherung@alb-donau-kreis.de