Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Das ist eine finanzielle Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig.
Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht haben.
Bitte wenden Sie sich an:
- Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Dienststelle Ehingen
Sternplatz 5, 89584 Ehingen
Telefon: 07391 779-2455
Telefax: 07391 779-2466
soziale-sicherung@alb-donau-kreis.de