"Alb-Donau-Kreis, Du bist so schön!"

Fotowettbewerb

Hier ist ein Foto zu sehen: Burg in Rechtenstein.

Der Alb-Donau-Kreis ist nicht nur wirtschaftsstark, sondern auch wunderschön und vielfältig!

Kulturgeschichtlich gleicht der Alb-Donau-Kreis dem „Heiligen Römischen Reich in der Nussschale“, schließlich waren hier alle Herrschaftsformen vertreten: Eine freie Reichsstadt mit der Stadt Ulm, vorderösterreichische Territorien, in denen Ehingen eine gewichtige Funktion hatte, württembergische Territorien mit der damals zentralen Stadt, dem Oberamt Blaubeuren, Reichsritterschaften und geistliche Territorien. Entsprechend vielgestaltig sind die Traditionen und Mentalitäten, die der Kreis vereint. Ähnlich divers gestaltet sich das Landschaftsbild. Von den dörflich geprägten Hochflächen der Schwäbischen Alb mit ihren charakteristischen Wacholderheiden und Magerwiesen führen die Täler von Blau und Lone, Schmiech und Lauter zu den eindrucksvollen Flusslandschaften von Donau und Iller. Die barocken Kirchen, Klöster und Schlösser im Landkreis beherbergen Kunst- und Kulturschätze, sind beliebte Ausflugs- und Veranstaltungsorte und stehen in der langen Tradition der Kulturgeschichte der Region. Geschnitzte Elfenbeinfiguren und Flöten, die in den Höhlen des Lone- und des Achtals gefunden wurden, belegen, dass Teile des Kreisgebiets bereits vor 40.000 Jahren besiedelt waren und hier die Geschichte von Kunst und Musik einen ihrer Anfangspunkte hat.

Zeigen Sie uns, wie schön der Alb-Donau-Kreis ist und reichen Sie ein Foto Ihres persönlichen Lieblingsortes im Landkreis bei unserem Fotowettbewerb ein. Auch Detailaufnahmen oder Stillleben, welche die Besonderheiten des Landkreises einfangen, sind herzlich willkommen!

Einsendeschluss ist der 21. Mai 2023!

Hier ist ein Foto zu sehen: Langenauer Ried

Die besten Einsendungen werden hochwertig produziert und ab dem 2. Juli 2023 bis zum 29. September 2023 in einer Ausstellung im Haus des Landkreises in Ulm präsentiert. Während der Ausstellung läuft eine Publikumsabstimmung. Die Besucherinnen und Besucher wählen fünf Bilder aus, die dann mit Sachpreisen prämiert werden.

Teilnahmebedingungen

Veranstalter, Teilnahme

  • Der Fotowettbewerb wird vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis veranstaltet.
  • Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Teilnehmen können sowohl Amateurfotografinnen und -fotografen, als auch professionelle Fotografen und Fotografinnen
  • Der Fotowettbewerb beginnt am 3. März 2023; Teilnahmeschluss des Gewinnspiels ist der 21. Mai 2023 um 24:00 Uhr. Verspätete Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden. 
  • Für die Teilnahme am Fotowettbewerb können bis zu drei Aufnahmen pro Teilnehmerin oder Teilnehmer digital im JPEG-oder TIFF-Format über eine E-Mail an presse@alb-donau-kreis.de eingereicht werden. In der E-Mail sollten unbedingt Name, Anschrift, E-Mailadresse und Telefonnummer der Ansprechpartnerin oder des Ansprechpartners genannt werden sowie Angaben gemacht werden, was die Aufnahme zeigt.
  • Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten innerhalb von 72 Stunden nach Einsendung der Aufnahmen eine Bestätigungsemail, in der insbesondere nochmal darauf hingewiesen wird, dass er oder sie die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzbestimmungen dieses Fotowettbewerbs akzeptiert, insofern kein Widerruf der Teilnahme an die E-Mail presse@alb-donau-kreis.de erfolgt.

Ablauf des Fotowettbewerbs

  • Eine hausinterne Jury wählt die besten Einsendungen für eine Ausstellung aus, die am 2. Juli 2023 im Haus des Landkreises eröffnet. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis fertigt Abzüge für die Ausstellung an und übernimmt die Kosten hierfür.
  • Während der Ausstellungslaufzeit findet ein Publikumsentscheid statt. Die besten fünf Fotografien werden mit Sachpreisen prämiert.

Bildrechte

  • Mit der Einsendung des Bildes erklärt die Teilnehmerin oder der Teilnehmer, dass sie oder er sämtliche Nutzungsrechte an dem eingereichten Fotomaterial hat und versichert, das Foto entweder selbst gemacht hat oder vom Rechteinhaber zur Erteilung von Nutzungsbefugnissen ermächtigt wurde. Als Quellennachweis ist der Name des Fotografen anzugeben.
  • Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer räumen dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis an den eingereichten Bildern zur Durchführung des Wettbewerbs, dessen Bewerbung sowie der Berichterstattung darüber vergütungsfrei die räumlich und zeitlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte ein, einschließlich dem Recht, das Bild für den Abdruck zu optimieren und im Rahmen einer Ausstellung zu zeigen. Gleichgültig ist dabei, in welchen Medien dies geschieht, also ob als Print, Online, filmisch oder über Social Media Portale wie beispielsweise Facebook oder Instagram. Ebenfalls umfasst ist die Öffentlichkeitsarbeit für den Wettbewerb und Ausstellungen mit den prämierten Bildern, wie beispielsweise Ausstellungsplakate, Einladungen, E-Cards sowie ggf. den Wettbewerb begleitende Broschüren.
  • Sollte das Landratsamt Alb-Donau-Kreis ein Foto für darüber hinaus gehende Zwecke verwenden wollen, wird sie in Kontakt mit der Urheberin oder dem Urheber treten und diese Verwendung besprechen und gegebenenfalls vertraglich vereinbaren.
  • Fotos, die gegen gesetzliche Vorschriften (insbesondere Strafvorschriften, die die persönliche Ehre und/oder die sexuelle Selbstbestimmung schützen) oder die guten Sitten verstoßen, werden nicht zugelassen. Bei strafrechtlich relevantem Inhalt, insbesondere bei pornographischen Fotos oder Fotos mit rassistischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt, werden diese umgehend den zuständigen Ermittlungsbehörden übergeben. Die Aufnahme darf nicht unter rechtswidrigen Umständen, etwa Hausfriedensbruch, entstanden sein. Desweitern ist der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer bekannt, dass erkennbar abgebildete Personen nach Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) ein "Recht am eigenen Bild" besitzen. Personen, die eventuell auf dem Bild zu sehen sind, müssen mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis übernimmt keine Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Bildhinhalte.

Vorzeitige Beendigung des Fotowettbewerbs und Ausschluss vom Wettbewerb

  • Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis behält sich vor, den Fotowettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht das Landratsamt insbesondere dann Gebrauch, wenn der planmäßige Ablauf gestört oder behindert wird, wie etwa bei Hacker-Angriffen auf die Website, aus technischen Gründen oder aus rechtlichen Gründen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Fotowettbewerbs nicht gewährleistet werden kann.
  • Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis behält sich vor, Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Fotowettbewerb auszuschließen bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Versuchen, den Ablauf des Gewinnspiels unzulässig zu beeinflussen.
  • Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht.

Haftung

  • Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis übernimmt keine Haftung für den Verlust oder eventuelle Beschädigungen an den eingereichten Bildern.

Datenschutz

  • Um am Fotowettbewerb teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, bei Einreichung Daten zu übermitteln und die geltende Datenschutzerklärung zu akzeptieren. Es steht allen Teilnehmer*innen jederzeit frei, per Widerruf unter presse@alb-donau-kreis.de von der Teilnahme zurückzutreten. Die Datenschutzhinweise finden Sie hier.
  • Die von den Einsendern eingereichten Bilder werden zum Zwecke einer Veröffentlichung durch beteiligte Dritte (Zeitschriftenredaktionen oder Ausstellungsorganisatoren) ausschließlich im Rahmen des Fotowettbewerbs (Berichterstattung hierüber) weitergegeben. Die Teilnehmenden erklären sich ausdrücklich hiermit einverstanden. Das Bild wird dabei mit einem Urheberhinweis entsprechend versehen: "© Vorname Nachname".
  • Die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern übermittelten Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs und der damit verbundenen Öffentlichkeitsarbeit gespeichert und nach Zweckerreichung wieder gelöscht. Eine Übermittlung an Dritte und eine eigene werbliche Nutzung der Daten erfolgt nicht.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.