Grund·Sicherung im Alter und bei Erwerbs·Minderung
Grund·Sicherung ist zusätzliches Geld für Menschen, die
- wenig Rente bekommen.
- nicht oder nur wenig arbeiten können, weil sie krank sind.
- in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten.
- mindestens 18 Jahre alt sind.
Die Grund·Sicherung ist zum Beispiel für
- Lebens·Mittel
- Kleidung
Wie bekommen Sie Grund·Sicherung?
Sie müssen einen Antrag beim Sozial·Amt stellen.
Dafür gibt es ein Formular.
Dieses Formular können Sie hier herunterladen.
Sie bekommen keine Grund·Sicherung, wenn Sie
- genügend Geld verdienen oder
- genügend eigenes Geld haben.
- Eltern oder Kinder haben, die sehr viel Geld verdienen.
Sie haben Fragen?
Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Sie können auch persönlich vorbei kommen.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Landrats·Amt in Ulm
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Telefon: 0731 185 43 44
E-Mail: soziale-sicherung@alb-donau-kreis.de
Landrats·Amt in Ehingen
Sternplatz 5
89584 Ehingen
Telefon: 07391 779 24 55
E-Mail: soziale-sicherung@alb-donau-kreis.de