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Stiftungsverzeichnis

Jedes der vier baden-württembergischen Regierungspräsidien führt ein Verzeichnis der rechtsfähigen Stiftungen, die ihren Sitz im jeweiligen Regierungsbezirk haben.

Hinweis: Für die kirchlichen Stiftungen wird das Stiftungsverzeichnis bei der obersten Behörde der jeweiligen Religionsgemeinschaft geführt.

In das Stiftungsverzeichnis werden eingetragen:

  • Name und Anschrift
  • Sitz
  • Zweck
  • Vertretungsberechtigung und Zusammensetzung der vertretungsberechtigten Organe der Stiftung
  • Tag der Erlangung der Rechtsfähigkeit
  • Anerkennungsbehörde

Die Einsicht in das Verzeichnis ist jedem gestattet. Die Eintragung im Stiftungsverzeichnis begründet aber nicht die Vermutung ihrer Richtigkeit.

Vertiefende Informationen

Über das Internet sind Informationen zu den meisten Stiftungen zugänglich. Dabei handelt es sich aber nicht um das Stiftungsverzeichnis. Stiftungen, die eine Veröffentlichung im Internet nicht wünschen, sind nicht enthalten. Links zu diesen von den Regierungspräsidien geführten Internetseiten finden Sie im Kapitel "Weitere Informationen und Links".

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

21.08.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Hinweis zur Bedienung

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.

Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.