Dienstleistungen A-Z

Akquise öffentlicher Aufträge

Sich regelmäßig zu informieren, was und zu welchen Bedingungen die öffentliche Hand beschaffen will, ist nicht wettbewerbswidrig, sondern notwendig, um zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Ausschreibung schnell die richtigen Unterlagen und Angaben liefern zu können.

Ergeben sich während der Durchsicht der Vergabeunterlagen Fragen oder Unklarheiten, sollten Sie den öffentlichen Auftraggeber umgehend kontaktieren.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 12.11.2024 freigegeben.

Hinweis zur Bedienung

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.

Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.