Vergebene Aufträge nach Freihändigen Vergaben mit einem Auftragswert ab 15.000 Euro
Hier informieren wir Sie, nach § 20 Abs. 3 VOB/A, über vergebene Aufträge nach Freihändigen Vergaben mit einem Nettoauftragswert ab 15.000 Euro.
Bislang hat das Landratsamt Alb-Donau-Kreis öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Ulm und des Alb-Donau-Kreises veröffentlicht. Der Kreistag des Alb-Donau-Kreises hat am 24. Oktober 2016 beschlossen, öffentliche Bekanntmachungen des Landratsamts Alb-Donau-Kreises ab 1. Januar 2017 rechtswirksam via Internet vorzunehmen, soweit dies gesetzlich möglich ist.
Rechtswirksame öffentliche Bekanntmachungen sind ab 1. Januar 2017 unter dieser Rubrik auf der Webseite des Landratsamts Alb-Donau-Kreis einsehbar. Dies gilt auch für öffentliche Ausschreibungen und die Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse.