Förderung von Projekten in der Landwirtschaft
Techniken zur Reduzierung oder Optimierung des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln
Informationen zur De-minimis-Beihilfe 2024
Der Antrag kann ab dem 15.12.2023 gestellt werden. Die Förderung wird nach der zeitlichen Reihenfolge des Antragseingangs (Windhundprinzip) vergeben.
Ihr Antrag nimmt am Vergabeverfahren teil, sobald der erste Teilantrag vollständig vorliegt. Die „De-minimis-Erklärung“ kann nachgereicht werden.
Anträge
- Online 1. Teilantrag oder
- Download 1. Teilantrag (PDF | 326,8 KB)
und
Gerne können Sie sich bei Fragen auch telefonisch an uns wenden (Telefon: 0731 185-1673, Frau Scholz).