Förderung von Projekten in der Landwirtschaft
Techniken zur Reduzierung oder Optimierung des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln
Informationen zur De-minimis-Beihilfe 2025
Der Antrag kann ab sofort gestellt werden. Die Förderung wird nach der zeitlichen Reihenfolge des Antragseingangs (Windhundprinzip) vergeben.
Ihr Antrag nimmt am Vergabeverfahren teil, sobald der erste Teilantrag vollständig vorliegt. Die „De-minimis-Erklärung“ kann nachgereicht werden.
Anträge
- Online 1. Teilantrag oder
- Download 1. Teilantrag (PDF | 326,4 KB)
und
- Download De-minimis-Erklärung (PDF | 75,2 KB)
Gerne können Sie sich bei Fragen auch telefonisch an uns wenden (Telefon: 0731/185-3126, Herr Gräber).