Einschulungsuntersuchung (ESU)
Die Einschulungsuntersuchung ist für alle Kinder verpflichtend. Die Grundlage dafür legt das Schulgesetz Baden-Württemberg (SchG §§74, 85, 91, 92) fest.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes prüfen dabei, ob das Kind in bestimmten Bereichen eine Förderung benötigt – beispielsweise beim Hören, Sehen, Sprechen und Bewegen. Dabei beurteilen sie die Entwicklung des Kindes in Hinblick auf die Schulreife und das Kindeswohl.
Falls ein Kind in seiner Entwicklung noch nicht so weit ist, kann die Zeit bis zur Einschulung optimal für eine gezielte Förderung genutzt werden.
Die Einschulungsuntersuchung findet üblicherweise im Kindergarten statt. Die Erziehungsberechtigten erhalten dazu eine schriftliche Einladung.
Ablauf der Einschulungsuntersuchung
Im vorletzten Kindergartenjahr (23–12 Monate vor der Einschulung) – Schritt 1:
Eine sozialmedizinische Assistentin führt bei allen Kindern eine Basisuntersuchung durch. Zusätzlich erfasst sie Impfdaten, durchgeführte U-Untersuchungen und Hinweise von Eltern und Erzieherinnen.
- Körpermaße des Kindes
- Hörtest
- Sehtest
- Körpermotorik
- Feinmotorik (Graphomotorik, Visuomotorik, Malentwicklung, mentale Reife)
- Mathematische Basiskompetenz (Zählen, Ziffernkenntnis, Zahl-Menge-Zuordnung)
- Verhalten
- Sprache
Die Ergebnisse werden von einer Ärztin oder einem Arzt des Gesundheitsamtes bewertet. Gegebenenfalls führen diese eine weitere Untersuchung durch, beispielsweise zur Sprachentwicklung. Die Ergebnisse bespricht das medizinische Personal mit den anwesenden Erziehungsberechtigten und berät zu geeigneten Förderangeboten, die weitere Abklärung durch den Kinder-Hausarzt oder eine Beratungsstelle.
Im letzten Kindergartenjahr (in den Monaten vor der Einschulung) – Schritt 2:
Eine Schulärztin oder ein Schularzt untersucht diejenigen Kinder, bei denen es Auffälligkeiten in der Entwicklung gibt, die Auswirkungen auf den Schulbesuch haben könnten. Meist erfolgt diese Untersuchung auf Antrag der Schule.
Weitere Informationen zu den Einschulungsuntersuchungen
Mehrsprachige Einladungen für die Einschulungsuntersuchung
Mehrsprachige Infoflyer zur Einschulungsuntersuchung
- Children and their development - Information on the examination carried out prior to starting school (englisch) (PDF | 171,1 KB)
- Les enfants et leur développement - Informations relatives aux examens de scolarisation (französisch) (PDF | 172,3 KB)
- Дети и их развитие - Информация о предшкольном Обследовании (russisch) (PDF | 179,3 KB)
- Los niños y su desarrollo - Información sobre el estudio de escolarización (spanisch) (PDF | 171,1 KB)
- Çocuklar ve gelişimleri - Okul öncesi incelemeye yönelik bilgi (türkisch) (PDF | 172 KB)
- Fëmijët dhe zhvillimi i tyre - Informacione mbi ekzaminimin për regjistrimin në shkollë (albanisch) (PDF | 171,6 KB)
- Децата и тяхното развитие - Информация относно медицинския преглед за записване в училище (bulgarisch) (PDF | 177,9 KB)
- Τα παιδιά και η ανάπτυξή τους - Πληροφορίες σχετικά με την Εξέταση Μαθητών κατά την Εισαγωγή τους στο Δημοτικό (griechisch) (PDF | 178,5 KB)
- I bambini e il loro sviluppo - Informazioni relative alla visita per l’inserimento scolastico (italienisch) (PDF | 171,2 KB)
- Djeca i njihov razvoj - Informacije o pregledu za upis u školu (kroatisch) (PDF | 170,6 KB)
- Copiii și dezvoltarea lor - Informație despre examinarea pentru înscrierea la școală (rumänisch) (PDF | 171,3 KB)
- Діти та їх розвиток - Інформація про психодіагностичне обстеження дитини дошкільного віку (ukrainisch) (PDF | 180,2 KB)
Mehrsprachige Einwilligungserklärungen
Mehrsprachige Elternratgeber zu den Ergebnissen der Einschulungsuntersuchung
Elternratgeber zu der Einschulungsuntersuchung in verschiedenen Sprachen hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg veröffentlicht:
Rechtsgrundlage:
- § 91 Schulgesetz - geändert 18. November 2008
- Verwaltungsvorschrift Einschulungsuntersuchung und Jugendzahnpflege des Sozialministeriums vom 1. August 2019