Einschulungsuntersuchung (ESU)

Die Einschulungsuntersuchung ist für alle Kinder verpflichtend. Die Grundlage dafür legt das Schulgesetz Baden-Württemberg (SchG §§74, 85, 91, 92) fest.
 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes prüfen dabei, ob das Kind in bestimmten Bereichen eine Förderung benötigt – beispielsweise beim Hören, Sehen, Sprechen und Bewegen. Dabei beurteilen sie die Entwicklung des Kindes in Hinblick auf die Schulreife und das Kindeswohl.
 
Falls ein Kind in seiner Entwicklung noch nicht so weit ist, kann die Zeit bis zur Einschulung optimal für eine gezielte Förderung genutzt werden.
 
Die Einschulungsuntersuchung findet üblicherweise im Kindergarten statt. Die Erziehungsberechtigten erhalten dazu eine schriftliche Einladung.

hier ist eine Zeichnung zu sehen: Zwei spielender Kinder

Ablauf der Einschulungsuntersuchung

Im vorletzten Kindergartenjahr (23–12 Monate vor der Einschulung) – Schritt 1:

Eine sozialmedizinische Assistentin führt bei allen Kindern eine Basisuntersuchung durch. Zusätzlich erfasst sie Impfdaten, durchgeführte U-Untersuchungen und Hinweise von Eltern und Erzieherinnen.

  • Körpermaße des Kindes
  • Hörtest
  • Sehtest
  • Körpermotorik
  • Feinmotorik (Graphomotorik, Visuomotorik, Malentwicklung, mentale Reife)
  • Mathematische Basiskompetenz (Zählen, Ziffernkenntnis, Zahl-Menge-Zuordnung)
  • Verhalten
  • Sprache

Die Ergebnisse werden von einer Ärztin oder einem Arzt des Gesundheitsamtes bewertet. Gegebenenfalls führen diese eine weitere Untersuchung durch, beispielsweise zur Sprachentwicklung. Die Ergebnisse bespricht das medizinische Personal mit den anwesenden Erziehungsberechtigten und berät zu geeigneten Förderangeboten, die weitere Abklärung durch den Kinder-Hausarzt oder eine Beratungsstelle.

Im letzten Kindergartenjahr (in den Monaten vor der Einschulung) – Schritt 2:

Eine Schulärztin oder ein Schularzt untersucht diejenigen Kinder, bei denen es Auffälligkeiten in der Entwicklung gibt, die Auswirkungen auf den Schulbesuch haben könnten. Meist erfolgt diese Untersuchung auf Antrag der Schule.
 

Weitere Informationen zu den Einschulungsuntersuchungen

Mehrsprachige Einladungen für die Einschulungsuntersuchung

Mehrsprachige Infoflyer zur Einschulungsuntersuchung

Mehrsprachige Einwilligungserklärungen

Mehrsprachige Elternratgeber zu den Ergebnissen der Einschulungsuntersuchung

Elternratgeber zu der Einschulungsuntersuchung in verschiedenen Sprachen hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg veröffentlicht:

Rechtsgrundlage:

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