Unterhalt für Kinder
Sie benötigen Unterstützung und Beratung bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder um für Ihr Kind Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Wir können Ihnen dabei helfen. Einen Antrag kann der allein sorgeberechtigte Elternteil stellen oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Welche Unterlagen Sie benötigen klären wir bei der telefonischen Terminabsprache.
Bitte wenden Sie sich an:
- Sandra Kretz
(Frau Kretz vermittelt Sie an die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter.)
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Zimmer 4H-12
Telefon: 0731 185-4385
E-Mail: sandra.kretz@alb-donau-kreis.de