Testen
Wo können Sie sich auf das Coronavirus testen lassen?
Schnelltests sind ein Schlüsselelement in der Eindämmung der Corona-Pandemie. Deshalb können sich bestimmte vulnerable Personengruppen oder Personen mit Kontakt zu vulnerablen Personengruppen weiterhin kostenlos testen lassen.
Der Anspruch auf eine kostenlose Testung besteht bis zum 28. Februar 2023.
Die nachstehende Karte zeigt die dem Gesundheitsamt bekannten Teststationen im Alb-Donau-Kreis und im Stadtkreis Ulm.
Die Karte wird laufend auf der Grundlage der Informationen von Kommunen, Apotheken und anderen Anbietern aktualisiert. Auskünfte zu Öffnungszeiten, Terminvergabe und Ablauf erhalten Sie entweder durch die verlinkten Webseiten oder direkt über die Anbieter der Testungen.
WICHTIG: Das Angebot der Bürgertestung gilt nur für symptomlose Personen. Sollten Sie Symptome einer Corona-Erkrankung aufweisen, wenden Sie sich bitte direkt an ihren Hausarzt!
Wer kann sich wo wie oft testen lassen?
Folgende Personengruppen können sich weiterhin kostenlos testen lassen:
- Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Besucherinnen und Besucher von Pflegeheimen oder Krankenhäusern
- Behandelte in Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen, Menschen in der häuslichen Pflege
- Leistungsberechtigte, die Rahmen des Persönlichen Budgets Personen beschäftigen und Beschäftigte in diesem Rahmen
- Pflegende Angehörige im Sinne des §19 Satz 1 SGB XI
- Infizierte Personen, die einen negativen Test zur Beendigung der Absonderung benötigen
Hinweise für Anbieter der Bürgertestung
Die Beauftragung von weiteren Leistungserbringern ist seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr zulässig.