Lernförderung

Welche Leistung wird erbracht?

Mit der außerschulischen Lernförderung werden die von den Schulen und schulnahen Trägern (z. B. Fördervereine) organisierten Förderangebote ergänzt. Diese in der Regel kostenfreien Angebote sind vorrangig zu nutzen.

Nur wenn das Erreichen der nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernzielen gefährdet ist und eine Verbesserung nur mit Hilfe einer außerschulischen Lernförderung erreicht werden kann, kommt diese Leistung in Betracht. Für das Erreichen einer besseren Schulartenempfehlung (z. B. Übertritt auf ein Gymnasium) kann keine außerschulische Lernförderung gewährt werden.

Wenn eine außerschulische Lernförderung notwendig ist, werden die entstehenden Kosten hierfür übernommen. Mit der Lernförderung sind keine Lehrbücher, Arbeitshefte etc. gemeint. Auch eine Hausaufgabenbetreuung mit dauerhaftem Charakter zählt nicht dazu.

Wie funktioniert das?

Nach der Antragstellung erhalten Sie einen Vordruck (PDF | 36,1 KB), in dem Sie sich von der Schule die Notwendigkeit der Lernförderung in bestimmten Fächern bestätigen lassen. Diese Bestätigung erfordert neben Angaben zu dem Fach, in dem der Bedarf besteht, auch Angaben über den Zeitraum, in dem die Schwächen aller Voraussicht nach mittels gezielter Lernförderung beseitigt werden können.

Bitte beachten Sie, dass die Auswahl des Anbieters der Lernförderung aus leistungsrechtlichen Gründen (z. B. Prüfung der Hilfebedürftigkeit) immer in Absprache mit dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Jugend und Soziales erfolgen muss. Deshalb bitte zusätzlich zum Antrag und der Bestätigung der Schule immer auch ein entsprechendes Angebot des Anbieters einreichen. 

Wie wird die Leistung erbracht?

Der Bewilligungsbescheid über die Kostenübernahme der außerschulischen Lernförderung für das förderbedürftige Kind ist dem Nachhilfelehrer bzw. dem Anbieter vorzulegen. Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Jugend und Soziales rechnet die angemessenen Kosten für den Nachhilfeunterricht direkt mit dem Anbieter der Lernförderung ab. Bitte legen Sie ihm daher die entsprechenden Abrechnungsbögen vor, die Sie zusammen mit der Bewilligung erhalten.