Fachdienst Vermessung
Was macht der Fachdienst Vermessung?
Führung und Fortführung des Liegenschaftskatasters
Das Liegenschaftskataster weist auf Grundlage von Liegenschaftsvermessungen die Liegenschaften und die Flurstücksentwicklung landesweit nach und ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke nach § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung.
Die Geobasisinformationen des Liegenschaftskatasters dienen insbesondere der Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr, der Besteuerung sowie der Ordnung von Grund und Boden und sind Grundlage für weitere raumbezogene Informationen
Bestandteile des Liegenschaftskatasters sind das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem und die Liegenschaftskatasterakten.
Seit 26.02.2013 sind die Liegenschaftsdaten aller 134 Gemarkungen des Alb-Donau-Kreises ein Teil des Amtlichen Liegenschaftskataster - Informationssystem der Vermessungsverwaltung. Das sind ca. 192.000 Flurstücke, 1.040.000 Grenzpunkte, 130.000 Gebäude und 85.000 Eigentümerangaben.
Für die Führung und Fortführung des Liegenschaftskatasters ist der Fachdienst Vermessung als untere Vermessungsbehörde zuständig.
Liegenschaftsvermessungen
Die rechtliche Grundlage für Liegenschaftsvermessungen ist das Vermessungsgesetz (VermG) für Baden – Württemberg in der jeweils gültigen Fassung. Der Fachdienst Vermessung führt im Alb-Donau-Kreis hoheitliche Vermessungen durch. Unter dem Begriff der Liegenschaftsvermessungen sind Grenzfeststellungen, Gebäudeaufnahmen und Katastervermessungen zur Festlegung neuer Flurstücksgrenzen, einschließlich Schlussvermessungen von lang gestreckten Anlagen (Straßen, Wegen, Gewässern u.a) und Vermessungen zur Bildung neuer Flurstücke im Rahmen von Baulandumlegungen zusammengefasst.