Bildung und Teilhabe
Wer bekommt diese Leistung?
Schülerinnen, Schüler und KiTa-Kinder, die eine der folgenden Sozialleistungen beziehen und jünger als 25 Jahre sind:
- Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld/Sozialgeld)
- Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von der Leistung ausgeschlossen.
Im Bildungs- und Teilhabepaket sind folgende Leistungen enthalten:
- Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten: Für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen werden.
Mehr dazu lesen Sie hier - Lernförderung: Hier geht es vor allem um Kostenübernahme für Nachhilfestunden.
Mehr dazu lesen Sie hier - Gemeinschaftliches Mittagessen: Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können die tatsächlichen Aufwendungen übernommen werden.
Mehr dazu lesen Sie hier - Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren erhalten maximal 15 € monatlich für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote, um z. B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können.
Mehr dazu lesen Sie hier - Schülerbeförderung: Schülerinnen und Schüler, welche die nächstgelegene Schule besuchen und diese nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen können, erhalten die Kosten für die Schülerbeförderung erstattet, wenn diese Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Mehr dazu lesen Sie hier - Schulbedarf: Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung
vor Beginn des 1. Schulhalbjahres 130 Euro und
vor Beginn des 2. Schulhalbjahres 65 Euro.
Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug sowie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.
Mehr dazu lesen Sie hier
Wie werden die Leistungen erbracht?
Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, nicht als Geldleistung erbracht. Sie werden direkt mit dem jeweiligen Leistungsanbieter (z.B. der Musikschule oder dem Sportverein) abgerechnet. Für die Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.
Wo können Sie Anträge stellen und sich informieren?
- Kunden, die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) beziehen, wenden sich bitte an das Jobcenter Alb-Donau.
- Leistungsbezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und SGB XII stellen Ihre Anträge bitte beim Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Jugend und Soziales, Schillerstraße 30, 89077 Ulm
1. | Ansprechpartner für Leistungsbezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag | Ansprechpartner (PDF | 107,6 KB) |
2. | Ansprechpartner für Bezieher von Asylbewerberleistungen | Ansprechpartner (PDF | 24,9 KB) |
Formulare:
- Antrag auf Leistungen für Bildung & Teilhabe (PDF | 409,9 KB)
- Bestätigung der Schule über den Lernförderbedarf (PDF | 659,8 KB)
- Lernförderung - Bestätigung der Eignung/Mitteilungsverpflichtung (PDF | 273,8 KB)
- Bestätigung für eintägigen Ausflug / mehrtägige Klassenfahrt (PDF | 260,8 KB)
- Bestätigung über Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (PDF | 449,7 KB)
- Datenschutzerklärung Bildung und Teilhabe (DOCX | 33,9 KB)