Ganztags-ABC
Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG)
- Ganztagsförderungsgesetz
Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder in Horten oder Ganztagsgrundschulen ab dem Jahr 2026. Er gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird bis zum Schuljahr 2029/30 jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet.
Ganztagsschule
An mind. 3 Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot von täglich mind. 7 Zeitstunden inkl. Mittagessen.
Ganztagsangebot
- 3 Tage á 7 Zeitstunden
- 3 Tage á 8 Zeitstunden
- 4 Tage á 7 Zeitstunden
- 4 Tage á 8 Zeitstunden
- 5 Tage á 8 Zeitstunden
Ganztagsschulkonzept nach § 4 a SchG
Um Schulen und Schulträgern die größtmögliche Flexibilität beim Aufbau der schulgesetzlich verankerten Ganztagsschule zu bieten, sieht das Land verschiedene Formen des Ganztagsbetriebs und Zeitmodelle vor.
Ganztagsschulkonzept
Qualitätsrahmen Ganztagsschule Baden-Württemberg
Den Ganztagsschulen soll der Qualitätsrahmen Anregung, Impuls und Orientierung geben. Er wird eine wesentliche Grundlage für die pädagogische und organisatorische Arbeit in den bestehenden, wie auch in den künftigen Ganztagsschulen sein.
Qualitätsrahmen Ganztagsschule
Wer entscheidet über die Form?
Der Schulträger entscheidet, welche Form an einer Schule angeboten werden soll.
Für die Betreuungsangebote ist die Kommune zuständig. Dem Schulträger steht es frei, diese Angebote anzubieten, d. h. falls zusätzlich zur eingerichteten Ganztagsschule eine Betreuung gewünscht wird, hat der Schulträger bzw. die Kommune hierfür Sorge zu tragen.
Kooperationsoffensive Ganztagsschule
Das Kultusministerium hat im Rahmen der Kooperationsoffensive Ganztagsschule eine Rahmenvereinbarung mit über 50 Vereinen, Verbänden und Institutionen geschlossen. Die Teilnahme am Ganztagsbetrieb ist kostenfrei. Der Schulträger bietet ein kostenpflichtiges Mittagessen an.
Rahmenvereinbarung
Monetarisierung
Ganztagsschulen gemäß § 4 a SchG können zur Einbindung außerschulischer Partner maximal 50 Prozent, ab Schuljahr 2025/2026 maximal 70 Prozent ihrer zusätzlich zugewiesenen Ganztags-Lehrerwochenstunden monetarisieren und damit verschiedene Angebote außerschulischer Partner (z. B. Vereine, Verbände, Institutionen) im Ganztagsschulbetrieb finanzieren.
Das jeweilige Schuljahres-Budget (Monetarisierung) wird von der L-Bank in vier Raten (zum 15. Oktober, 1. Dezember, 1. März sowie zum 1. Juni) auf ein für die Schule beim Schulträger geführtes Konto überwiesen.
Die Schule schließt mit dem außerschulischen Partner (Monetarisierung und Mittagspausenbudget) Kooperationsvereinbarungen für das jeweilige Schuljahr.
Verfahrensablauf Monetarisierung
Mittagessenbudget
Die Bereitstellung des Mittagessens und die Aufsichtsführung/Betreuung der Schülerinnen und Schüler beim Mittagessen obliegen dem Schulträger.
Die darüberhinausgehende Aufsichtsführung/Betreuung in der Mittagspause nimmt das Land wahr. Entsprechendes Personal wird über das Mittagspausenbudget finanziert.
Die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank) ist mit der Abwicklung des Mittagspausenbudgets beauftragt.
Monetarisierung und Mittagspausenbudget
Landeszuschuss für flexible Betreuungsangebote
Mit der Gewährung von Zuwendungen unterstützt das Land finanziell die Durchführung von Betreuungsangeboten für Schülerinnen und Schüler an allgemein- bildenden Schulen.
Informationen zum Landeszuschuss für flexible Betreuungsangebote
Schülerbetreuung
Land und Kommunen leisten mit der Bereitstellung entsprechender Betreuungsangebote einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Um die vorgesehene Ausweitung der Betreuungsfinanzierung zu ermöglichen, hat das Kultusministerium die Verwaltungsvorschriften über Förderrichtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an die Träger
Informationen zur Finanzierung der Schülerbetreuung
Qualifizierungsangebote für Betreuungskräfte im Ganztag
Herausforderungen
- Bedarfs- und Raumplanung
Bedarfsgerechter Ausbau des Ganztagsangebotes erfordert eine belastbare, kommunenscharfe Datengrundlage
Innovative Konzepte zur Raumnutzung und Mobilität sind erforderlich - Fachkräftesicherung
Bestehender Mangel an Fachpersonal in der Ganztagsbildung und –betreuung wird sich mit dem Rechtanspruch verschärfen
Ausarbeitung individueller kommunaler Lösungsstrategien - Qualitätsentwicklung
Qualitative Unterschiede in der Ganztagsangebotslandschaft können zu ungleichen Bildungschancen führen
Erarbeitung kommunaler Konzepte und Orientierungsrahmen für Ganztags-angebote vor Ort - Kooperation und Koordination
Systematische Vernetzung der in der Ganztagsbildung aktiven internen und externen Akteur*innen
Unterstützung beim Aufbau tragfähiger Kooperationsstrukturen zwischen Schulen und außerschulischen Bildungsakteur*innen