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Datenschutz im Verein

Verarbeitet ein Verein ganz oder teilweise automatisiert personenbezogene Daten oder werden diese in einem sogenannten Dateisystem gespeichert, was zum Beispiel bei strukturierten Aktensammlungen der Fall ist, gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung.

Personenbezogene Daten sind

  • die zur unmittelbaren Identifizierung einer Person erforderlichen Angaben wie Name, Anschrift und Geburtsdatum und
  • alle Informationen, die sich auf eine in sonstiger Weise identifizierte oder identifizierbare Person beziehen (Familienstand, Zahl der Kinder, Beruf, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift, Eigentums- oder Besitzverhältnisse, persönliche Interessen, Mitgliedschaft in Organisationen, Datum des Vereinsbeitritts, sportliche Leistungen, Platzierung bei einem Wettbewerb).

Sie können in Schrift, Bild oder Tonaufnahmen vorliegen.

Es ist egal, ob der Verein ins Vereinsregister eingetragen ist oder nicht.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

30.09.2024 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Hinweis zur Bedienung

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen.

Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.