Sie sind aus einem anderen Land geflüchtet? Sie haben in Deutschland Asyl beantragt? Dann können Sie Geld oder andere Leistungen bekommen. Dafür gibt es ein Gesetz. Das Asyl-Bewerber-Leistungs-Gesetz.
Wie bekommen Sie Leistungen?
Sie müssen schriftlich einen Antrag beim Landrats·Amt stellen. Das Landrats·Amt prüft Ihren Antrag.
Dazu sind folgende Unterlagen notwendig:
gültiger Reise·Pass
Nachweis, wie lange Sie in Deutschland bleiben können.
Nachweis, ob Sie Geld verdienen. Zum Beispiel ein Lohn-Zettel.
Nachweis, ob und wieviel Geld Sie haben.
Sie können diese Leistungen bekommen
Sach·Leistungen
Geld·Leistungen
Gut·Scheine
Behandlung bei Krankheit
Sie haben Fragen?
Dann melden Sie sich gerne bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Sie können auch persönlich vorbei kommen. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Landratsamt Alb-Donau-KreisSchillerstraße 3089077 Ulm Telefonische Erreichbarkeit: Montag und Dienstag: 8:00 bis 12:30 UhrDonnerstag: 8:00 bis 17:30 Uhr
Je nachdem wo Sie wohnen, ist diese Mitarbeiterin oder Mitarbeiter zuständig.
Leistungen für Personen
Zuständig für die Gemeinden
in den Gemeinden Allmendingen, Amstetten, Balzheim, Beimerstetten, Berghülen, Dornstadt, Emeringen, Emerkingen, Griesingen, Grundsheim, Hausen a. B., Hüttisheim, Langenau, Lauterach, Neenstetten, Obermarchtal, Oberstadion, Rechtenstein, Rottenacker, Untermarchtal, Unterstadion, Unterwachingen, Weidenstetten, Westerheim, Westerstetten
in den Unterkünften in Allmendingen, Beimerstetten, Ehingen, Griesingen, Obermarchtal, Unterstadion