KFZ-Zulassungs·Stelle
KFZ ist die Abkürzung für Kraft·Fahr·Zeug.
Ein Kraft·Fahr·Zeug ist ein Fahr·Zeug,
das durch einen Motor angetrieben wird.
Wenn Sie mit einem Kraft·Fahr·Zeug auf öffentlichen Straßen fahren,
brauchen Sie eine Zulassung für dieses Kraft·Fahr·Zeug.
Sie müssen bei der KFZ-Zulassungs·Stelle einen Antrag stellen für
- Zulassungs·Papier mit Stempel
- Fein·Staub·Plakette (wenn Sie in Umwelt·Zonen fahren)
- Kenn·Zeichen mit Stempel·Plakette
Die KFZ-Zulassungs·Stelle informiert Ihre Fahrzeug·Versicherung,
dass Sie ein Kraft·Fahr·Zeug zugelassen haben.
KFZ-Zulassung·Stelle für Alb-Donau-Kreis und Stadt Ulm
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Telefon: 0731 185 14 44
E-Mail: info@zulassung-ulm.de
Öffnungs·Zeiten
Sie können auch persönlich vorbei kommen.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
- Montag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr - Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Donnerstag: 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr