Hilfe zur Pflege im Heim
Manche Menschen brauchen viel Pflege.
Deshalb leben sie in einem Heim.
Das Geld dafür bezahlt die Pflege·Kasse.
Ein Teil vom Geld muss man selbst bezahlen.
Hilfe zur Pflege ist Geld für Menschen,
die ihr Geld für ein Pflege·Heim nicht selbst bezahlen können.
Pflege·Grade
Es gibt 5 Pflege·Grade.
Wenn jemand
- etwas Pflege braucht, hat er Pflege·Grad 1.
- mehr Pflege braucht, hat er Pflege·Grad 2 oder 3.
- ganz viel Pflege braucht, hat er Pflege·Grad 4 oder 5.
Wichtig: Sie können nur Hilfe zur Pflege bekommen,
wenn Sie mindestens den Pflege·Grad 2 haben.
Sie möchten Hilfe zur Pflege im Heim beantragen?
Dazu müssen Sie einen Antrag beim Sozial·Amt stellen.
Das Sozial·Amt prüft, ob Sie
- die Hilfe zur Pflege im Heim selbst bezahlen können.
- von anderen Ämtern dafür Geld bekommen.
Zum Beispiel von der Pflege·Kasse.
Für den Antrag brauchen Sie diese Unterlagen:
- Schreiben der Pflege-Kasse über Ihren Pflege·Grad.
- Schreiben über Ihr Einkommen jeden Monat.
Zum Beispiel der Renten·Bescheid. - Belege über Ihr Vermögen.
Konto·Auszug und Spar·Buch. - Betreuer·Ausweis
Nur wenn Sie einen Gesetzlichen Betreuer haben. - Voll·Macht
Nur wenn Sie jemandem eine Voll·Macht gegeben haben.
Sie haben Fragen?
Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Sie können auch persönlich vorbei kommen.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Landrats·Amt in Ehingen
Alexandra Schosser
Telefon: 07391 779-2455
E-Mail: alexandra.schosser@alb-donau-kreis.de
Doris Meixner
Telefon: 07391 779-2443
E-Mail: doris.meixner@alb-donau-kreis.de
Sternplatz 5
89584 Ehingen