Hilfe zum Lebens·Unterhalt
Hilfe zum Lebens·Unterhalt ist zusätzliches Geld für Menschen,
die für ihren Lebens·Unterhalt
- zu wenig Geld haben oder
- zu wenig Geld verdienen.
Die Hilfe zum Lebens·Unterhalt ist zum Beispiel für
- Miete
- Lebens·Mittel
- Kleidung
Sie bekommen keine Hilfe zum Lebens·Unterhalt,
wenn Sie Eltern oder Kinder haben, die sehr viel Geld verdienen.
Wie bekomme ich Hilfe zum Lebens·Unterhalt?
Sie müssen einen Antrag beim Sozial·Amt stellen.
Das Sozial·Amt prüft, ob Sie
- Geld für Ihren Lebens·Unterhalt wirklich brauchen.
- Ihren Lebens·Unterhalt selbst bezahlen können.
Sie haben Fragen?
Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Sie können auch persönlich vorbei kommen.
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.
Landrats·Amt in Ulm
Ganimete Begu
Telefon: 0731 185 43 96
E-Mail: ganimete.begu@alb-donau-kreis.de
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Zimmer: 1H-17
Landrats·Amt in Ehingen
Marianne Ehrhart-Mukrowski
Telefon: 07391 779 24 55
E-Mail: marianne.ehrhart-mukrowski@alb-donau-kreis.de
Sternplatz 5
89584 Ehingen
Zimmer: 2.4