Wohnraumförderung
Sie kaufen, bauen oder erweitern ein Eigenheim im Alb-Donau-Kreis?
Sie haben mind. ein minderjähriges Kind, erwarten in den nächsten 6 Monaten Nachwuchs oder es befindet sich eine schwerbehinderte Person in Ihrem Haushalt?
Sie suchen ein langfristiges Darlehen mit besonders niedriger Belastung?
Dann könnten Sie evtl. zum Förderkreis für ein Z15-/Z20-Darlehen gehören.
Eine Vorab-Einschätzung zur möglichen Förderfähigkeit bietet der Baufinanzierungsrechner der L-Bank.
Sie vertreten eine Kommune als Wohnungsunternehmen oder wollen als Privatperson sozialen Mietwohnraum im Alb-Donau-Kreis schaffen?
Dann könnten Sie evtl. zum Förderkreis für ein Mietwohnungsfinanzierungsdarlehen gehören.
Der Alb-Donau-Kreis ist für die Wohnraumförderung zuständig. Als Wohnraumförderstelle nehmen wir Ihren Antrag entgegen und prüfen, ob er vollständig ist und ob die Voraussetzungen für eine Förderung grundsätzlich erfüllt sind. Wenn dies der Fall ist, wird der Antrag von uns mit einer Stellungnahme an die L-Bank weitergeleitet. Dort wird ggfs. die Bewilligung eines Antrags ausgesprochen.
Anbei ein Überblick über die aktuellen Formulare:
(Stand: Dezember 2022)
Kontakt
Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Fachdienst Ländlicher Raum, Kreisentwicklung
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Telefon: 0731 185-1878
Telefax: 0731 185-221878
E-Mail: kreisentwicklung@alb-donau-kreis.de