Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln
Um Betäubungsmittel bei Auslandsreisen in Staaten des Schengener Abkommens mitzunehmen, ist eine durch den behandelnden Arzt ausgefüllte "Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsabkommens" notwendig.
Diese Bescheinigung muss durch das örtlich zuständige Gesundheitsamt beglaubigt werden und ist maximal 30 Tage gültig. Es ist eine gesonderte Bescheinigung für jedes Betäubungsmittel erforderlich.
Die Terminvereinbarung dazu erfolgt telefonisch unter der Nummer 0731/185-1735.
Die Beglaubigung kostet nach der aktuellen Gebührenverordnung 22 Euro. Eine Ermäßigung ist nicht möglich. Die Kosten sind bar zu zahlen.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültige Ausweisdokumente und gegebenenfalls Vollmacht und gültiges Ausweisdokument einer bevollmächtigten Person bzw. bei Minderjährigen Erscheinen der Sorgeberechtigten mit Ausweisdokumenten
- Das von Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllte Formular mit Arztstempel
- Originalrezept des behandelnden Arztes oder Kopie des Originalrezepts mit Arztstempel oder mit Apothekenstempel
Das Formular für Reisen im Schengen-Raum finden Sie hier.
Für Reisen in Länder in Nicht-Schengen-Staaten gibt es keine international gültigen Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln. Hier sollten Sie sich vor Reiseantritt über die dortige Rechtslage informieren.
Ein Musterformular für Reisen in Nicht-Schengen-Länder finden Sie hier.