Landesblindenhilfe
Wer
- blind ist oder
- eine Sehschärfe auf dem besseren Auge hat, die nicht mehr als 1/50 beträgt oder
- gleich schwere Beeinträchtigungen der Sehfähigkeit hat
kann auf Antrag Landesblindenhilfe erhalten.
Zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Landesblindenhilfe ist: Die blinde Person muss älter als ein Jahr alt sein.
Höhe der Landesblindenhilfe
- Volljährige blinde Menschen: 410,00 Euro.
- Minderjährige blinde Menschen 205,00 Euro.
Die Landesblindenhilfe wird bei Vorliegen der Voraussetzungen unabhängig vom Einkommen und Vermögen gezahlt.
Hinweise:
- Bei Bezug von Leistungen der häuslichen Pflege oder bei vollstationärer Versorgung verringert sich die Landesblindenhilfe.
- Eine jährliche Anpassung der Höhe des Betrags findet nicht statt.
Bitte wenden Sie sich an:
- Marianne Ehrhart-Mukrowski
(Frau Ehrhart-Mukrowski vermittelt Sie an die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter)
Sternplatz 5, 89584 Ehingen
Zimmer 5
Telefon: 07391 779-2455
Telefax: 07391 779-2466
Email: ehrhart-mukrowski@alb-donau-kreis.de
Erreichbar zu den üblichen Dienstzeiten - Manuela Reindl
(Frau Reindl vermittelt Sie an die zuständige Sachbearbeiterin oder den zuständigen Sachbearbeiter)
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Zimmer 1H-17
Telefon: 0731 185-4396
Telefax: 0731 185-22 4396
E-Mail: soziale-sicherung@alb-donau-kreis.de