Informationen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Selbständige

Im Folgenden haben wir zu verschiedenen Themen, die die regionale Wirtschaft betreffen, wichtige Informationen, Kontaktdaten und Ansprechpartner zusammengestellt.

Beratungsstellen und Kontakte

  • Allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus
    Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums
    Telefon: 030 18615 1515
    Erreichbar: Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr

    Hotline des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW
    Telefon: 0800 40 200 88
    Erreichbar: Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr
    oder per Mail an finanzierungen@wm.bwl.de
    Bei Fragen zur Corona-Verordnung (Schließung von Geschäften etc.): coronaverordnung@wm.bwl.de
    Webseite des Wirtschaftsministeriums

Themen A - Z

Arbeits- und Arbeitsschutzrecht

Fragen und Antworten auf arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Fragen zum Coronavirus finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
 
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik gibt Empfehlungen zum Schutz der Beschäftigten im Handel und der Warenlogistik.

Auf der Seite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie zum Thema Arbeitsschutz auch weitergehende Informationen.

Versorgung der Bevölkerung und Funktion wichtiger Infrastrukturen sicherstellen
Das Landratsamt hat am 18. März eine Allgemeinverfügung für flexiblere Arbeitszeiten erlassen. Die Verfügung gibt es hier (PDF | 562,9 KB) als PDF zum Herunterladen.

Am 9. April wurde die COVID-19-Arbeitszeitverordnung (PDF | 282,2 KB) im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie tritt neben die Allgemeinverfügung des Landratsamtes (siehe § 6 COVID-19-ArbZV). Für die in der COVID-19-ArbZV beschriebenen Tätigkeiten gelten die Regelungen der COVID-19-ArbZV. Ergänzend gilt für Tätigkeiten, die sowohl in der COVID-19-ArbZV als auch in der Allgemeinverfügung aufgeführt sind, die Dokumentationspflicht nach Buchstabe C. der Allgemeinverfügung. Für Tätigkeiten, die nur in der Allgemeinverfügung beschrieben sind, gelten allein die Regelungen der Allgemeinverfügung.

Fragen und Antworten zur vorübergehenden Befreiung von Inhabern abgelaufener Schengen-Visa vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels erhalten sie auf der Seite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI).

Ausbildungsbetriebe: Hilfsangebote

Ausbildungsprämie

Ausbildungsbetriebe können mit wenig Aufwand prüfen, ob sie die Voraussetzungen für die Ausbildungsprämie erfüllen und diese beantragen können.
Unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern bietet die Arbeitsagentur die notwendigen Informationen und die Antragsformulare zum Download an.

Förderung der Verbundausbildung

Mit der Förderung der Verbundausbildung will das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg Betrieben flexible Lösungen ermöglichen, damit die Kurzarbeit nicht zu Lasten der Auszubildenden geht.
Kurzarbeitende Betriebe, die für mindestens vier Wochen Dauer ihre Auszubildenden in einem Partnerbetrieb ausbilden lassen, können ab sofort mit einem einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro gefördert werden. Bitte beachten Sie die Antragsfrist.
 
Ein Merkblatt mit weiteren Informationen und das Antragsformular sind abrufbar unter
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/azubi-im-verbund-ausbildung-teilen/

Bürgschaftsangebote Baden-Württemberg: Hilfsangebote

Sofortbürgschaften für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten
Unternehmen können die Sofortbürgschaft ab 15. Juli 2020 auf zwei Wegen beantragen. Über das Portal www.ermoeglicher.de können sie bei positiver Prüfung eine elektronische Vorabzusage für eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 Prozent für einen Kredit bis zu 250.000 Euro der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg erhalten.
 
Daneben ist der Antragsweg über das klassische Hausbankverfahren möglich. Hier beantragt die Hausbank eine Bürgschaft in Höhe von 90 Prozent für ein Darlehen bis zu 125.000 Euro. Für eine spätere weitere Finanzierung (bis max. 125.000 Euro) kann sie auf Wunsch 100 Prozent Bürgschaft erhalten.

Bei verbürgten Krediten sind Tilgungsaussetzungen für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten möglich.
 
Weitere Informationen und Auskünfte dazu erhalten Sie unter der Telefonnummer der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg: 0711 1645-6
Anträge können grundsätzlich formlos an tilgungsaussetzung@buergschaftsbank.de gerichtet werden.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website der Bürgschaftsbank unter https://www.buergschaftsbank.de/hilfspaket-corona-krise

Carsharing-Anbieter: Stabilisierungshilfe

Der Rettungsschirm gewährt Carsharing-Unternehmen temporäre Erhaltungsprämien für Standorte, die aufgrund von Umsatzverlusten ansonsten aufgegeben werden müssten. Im Gegenzug verpflichten sie sich dazu, mindestens 50 Prozent der Fahrzeuge pro Standort zu erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Landesregierung.

Finanzielle Hilfen: Allgemeine Informationen

Unternehmen, die sich über die bereitstehenden Hilfsangebote zu Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen informieren wollen, können sich telefonisch unter der Nummer 0711 122-2345  an die Hotline der L-Bank-Wirtschaftsförderung wenden. Sie ist von Montag bis Donnerstag zwischen 8:30 und 16:30 Uhr und Freitag zwischen 8:30 Uhr und 16:00 Uhr erreichbar.

Oder schreiben Sie eine E-Mail an wirtschaftsfoerderung@l-bank.de.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt Zuschüsse zur Unternehmensberatung. Ab sofort können Sie Anträge für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Website des BAFA.
 
Hotline für Bürgschaften und Bankdarlehen
Erreichbar: Donnerstag, 8:30 bis 16:30 Uhr, Freitag von 8:30 bis 16 Uhr
Telefon: 0711 122-2999
E-Mail: buergschaften@l-bank.de
 
Hotline Landwirtschaftsförderung: Darlehen für die Agrarwirtschaft und ländliche Region im Hausbankenverfahren
Erreichbar: Montag bis Donnerstag, 8:30 bis 16:30 Uhr, Freitag von 8:30 bis 16 Uhr
Telefon: 0711 122-2666
E-Mail: landwirtschaft@l-bank.de
 
Auch die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums bietet einen Überblick über Corona-Hilfen des Bundes und der Länder.
 
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Deutschen Industrie- und Handelskammertags unter https://www.dihk.de

Hotel- und Gaststättengewerbe: Stabilisierungshilfe

Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können Hotel- und Gaststättenbetriebe im Land seit 1. Juli Anträge auf Stabilisierungshilfe Corona stellen. Die Hilfen sollen schnell bei den Betrieben ankommen.

Detaillierte Informationen zu Antragsberechtigung und Antragstellung finden Sie auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums.

Insolvenz-, Zivil- und Gesellschaftsrecht

Den Gesetzestext finden Sie hier (PDF | 53,8 KB)

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ).
 
Bitte beachten Sie die für jede Regelung geltenden speziellen Übergangsregelungen.

KfW: Hilfsangebote

Die KfW wird die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Aufgabe der KfW ist es, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.
 
Unternehmer wenden sich zur Antragstellung an ihre Hausbank bzw. Finanzierungspartner.
 
Weitere Auskünfte zum KfW-Hilfsprogramm erhalten Sie bei der Hotline der KfW-Bank unter
Telefon: 0800 5399001, Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr
 
Zur Webseite der KfW

Krisenberatung 'Corona' für kleine und mittlere Unternehmen

Die „Krisenberatung Corona“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau geht an den Start: Seit dem 15. Mai können sich Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern bei einem der vier branchenorientierten Beratungsdienste informieren und je nach Bedarf die kostenlose Beratung durch einen erfahrenen Experten erhalten.

Weitere Informationen

Kurzarbeitergeld

Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Zuständig ist die örtliche Agentur für Arbeit.
 
Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes gibt es auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Informationen für regionale Arbeitgeber Telefon: 0731 160 666
Telefon: 0800 455 5520
Informationen für Arbeitnehmer Telefon: 0800 455 5500

Künstlerinnen und Künstler: Soforthilfe

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, das sich an alle Kulturschaffenden richtet.
 
Unter folgendem Link können sich Kulturschaffende umfassend informieren: Corona-Hilfe: Masterplan Kultur: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)

Landwirtschaftliche Betriebe

Novemberhilfe (außerordentliche Wirtschaftshilfe)

Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betreffen viele Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen direkt oder indirekt durch angeordnete Schließungen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb alle diese Betroffenen mit einer „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“, der sogenannten Novemberhilfe. Alle diese Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe in Form von Zuschüssen. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen.
Soloselbständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.
Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.
Die Novemberhilfe im Überblick finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/novemberhilfe.html
Weitere ausführliche Informationen finden Sie in den FAQ unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Novemberhilfe/faq-novemberhilfen.html?nn=1869828

ÖNPV-Rettungsschirm

Sozialversicherungsbeiträge: Stundung

Bei ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten in Folge der Coronakrise, besteht die Möglichkeit der Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 76 Abs.2 Satz 1 Nr.1 SGB IV.

Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Krankenkasse.

Schulungs- und Weiterbildungsangebote (online)

Das Digitalisierungszentrum Ulm | Alb-Donau | Biberach unterstützt Unternehmen im Alb-Donau-Kreis durch Veranstaltungen, die virtuell abgehalten werden. Das Programm enthält auch Veranstaltungen, die ursprünglich anders geplant waren und nun kurzfristig virtuell abgehalten werden. Einiges wurde kurzfristig entwickelt, um die Region aktiv zu unterstützen. Nehmen Sie gerne an diesen Veranstaltungen teil.
Sie finden diese unter : https://dz-uab.events.idloom.com/
 
Berufliche Weiterbildungsangebote als Online-Kurse und Webinare finden Sie auch auf dem Weiterbildungsportal Baden-Württemberg unter dem folgenden Link:  www.fortbildung-bw.de  

Solo-Selbständige und Unternehmen: Überbrückungshilfe 'Corona'

Die Antragsfrist für die erste Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) endete zum 9. Oktober 2020. Eine rückwirkende Antragstellung für die erste Phase ist nicht möglich.

Anträge für die Überbrückungshilfe II können ab sofort auf der Antragsplattform des Bundes unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden.

Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

Auch für die zweite Phase der Überbrückungshilfe kann ein Antrag nur über einen prüfenden Dritten (Steuerberater und Steuerberaterinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen, vereidigte Buchprüfer und vereidigte Buchprüferinnen oder Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen) gestellt werden. 

Mehr dazu auch unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/ueberbrueckungshilfe-corona/

Start-Ups: Finanzielle Hilfen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg weitet sein bewährtes Instrument zur Frühphasenförderung von Gründungsvorhaben, „Start-up BW Pre-Seed“, wegen der Corona-Krise aus.
Das Wirtschaftsministerium unterstützt deshalb von der Corona-Krise betroffene Start-ups, ab 20. April 2020 mit dem Förderprogramm „Start-up BW Pro-Tect“.

Ab sofort können betroffenen Start-ups den rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 200.000 Euro bei den Pre-Seed-Partnern des Wirtschaftsministeriums beantragen.
 
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier: www.startupbw.de

Steuerliche Hilfsangebote

Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder haben verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel ist es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Einen Überblick über die näheren Einzelheiten der entsprechenden Maßnahmen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

Ansprechpartner bei allen steuerrechtlichen Fragen ist Ihr zuständiges Finanzamt.

Das vereinfachte Antragsformular für Steuerstundungen bzw. die Anpassung der Vorauszahlungen und Informationen zur Herabsetzung von Sondervorauszahlungen bei der Umsatzsteuer für das Jahr 2020 finden Sie auf der Website der Finanzämter BW.

Weitergehende Informationen finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesfinanzministerium
Landesfinanzministerium

Steuererleichterungen für Helfende in der Corona-Krise

Für gemeinnützige Einrichtungen und Ehrenamtliche gibt es ein weiteres Steuer-Hilfspaket in der Corona-Krise. Gemeinnützige Vereine verlieren bei Hilfsdiensten Steuerbegünstigungen nicht.

Mehr dazu unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/

Tilgungszuschuss 'Corona' für Unternehmen aus dem Schaustellergewerbe, der Veranstaltungsbranche und dem Taxigewerbe

Dieses Förderprogramm unterstützt Unternehmen und Selbständige dieser Branchen für das Jahr 2020 bei der Tilgung laufender Kredite. Es wurde mit Stand 4. November 2020 überarbeitet.
 
Die vollständigen Anträge mit den passenden Anlagen müssen bis spätestens 15. Dezember 2020 über das Portal www.bw-tilgungszuschuss.de eingereicht werden.
Die Auszahlungsfrist endet am 28. Februar 2021.
 
Alle Antrags- und Anlagenformulare können auf der Website des Wirtschaftsministeriums heruntergeladen werden.

Tourismusbranche

Zusätzlich zu den auf Bundes- und Landesebene bereits auf den Weg gebrachten Soforthilfeprogrammen hat die Landesregierung weitere Maßnahmen zur Stabilisierung und zukunftsfähigen Ausrichtung der Tourismusbranche in Baden-Württemberg beschlossen.
 
Mehr dazu unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/36-millionen-euro-fuer-die-stabilisierung-des-tourismus/

Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen

Vereine oder Organisation, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, sollen einmalig maximal 12.000 Euro erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Landesregierung.

Bis spätestens 31. Oktober 2020 konnten Fördermittel über das Service-Portal Baden-Württemberg beim zuständigen Regierungspräsidium Tübingen beantragt werden.

Bei der Antragstellung der Fördermittel muss zunächst ein Servicekonto angelegt werden. Sowohl die Voraussetzungen als auch das Verfahren werden bei der Antragstellung im Einzelnen erläutert.

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Wenn Sie am Wochenende medizinische Hilfe benötigen, können Sie sich vom Festnetztelefon an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116 117 wenden. Bei lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte den Notruf 112.