Behindertenausweis

Im Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – wird ausgeführt, wann eine der Behinderungen vorliegt: "Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist."

Auf Antrag stellt das Landratsamt das Vorliegen einer Behinderung sowie den Grad der Behinderung (GdB) fest und entscheidet auch über das Vorliegen der gesundheitlichen Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, die behinderte Menschen gegenüber Gesunden haben.

Als Leistungen können zum Beispiel für berufstätige, schwerbehinderte Menschen finanzielle Hilfen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Kündigungsschutz oder Zusatzurlaub in Betracht kommen oder auch eine Steuerermäßigung bei der Lohn- und Einkommenssteuer.
Darüber hinaus ergeben sich beim Vorliegen der gesundheitlichen Merkmale Vergünstigungen im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs, des Parkens, der Rundfunkgebührenpflicht, der Telefongebühren oder auch einer Preisermäßigung beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen.

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Alle Bewohner des Alb-Donau-Kreises, des Stadtkreises Ulm und des Landkreises Göppingen können dieses Angebot in Anspruch nehmen.

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