Dezernat 2

Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung

Aufgaben:

Zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes bearbeitet die Gemeinsame Dienststelle Flurneuordnung Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. Unsere Verfahren dienen hauptsächlich folgenden Zielen:

  • Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft
  • Erhalt und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen
  • Unterstützung öffentlicher Infrastrukturmaßnahmen

Je nach Verfahrensziel und -größe lassen sich diese Ziele mit verschiedenen Verfahrensarten erreichen (Regelverfahren, Unternehmensverfahren, vereinfachtes Verfahren, beschleunigte Zusammenlegung, freiwilliger Landtausch und freiwilliger Nutzungstausch).

Auf dieser Seite erhalten Sie wichtige und aktuelle Informationen zu folgenden Themen:

  • Aktuelles, Ausbildung, Stellenausschreibungen
  • Allgemeine Informationen
  • Flurneuordnungsverfahren in den Landkreisen Alb-Donau-Kreis, Biberach und Reutlingen
  • Flyer, Infobroschüren

Leitung der Dienststelle

Dienststellenleiter und Fachdienstleiter Flurneuordnung
Landkreis Biberach:
Christian Helfert
Hauptstraße 25
89584 Ehingen
Telefon: (07391) 779-2500
Telefax: (07391) 779-2600
E-Mail: flurneuordnung@alb-donau-kreis.de
Webseite: Flurneuordnung im Landkreis Biberach

Stellv. Dienststellenleiter und Fachdienstleiter Flurneuordnung
Alb-Donau-Kreis:
Marc Bierkamp
Hauptstraße 25
89584 Ehingen
Telefon: (07391) 779-2511
Telefax: (07391) 779-2600
E-Mail: flurneuordnung@alb-donau-kreis.de

Zu beachten bei der Abgabe von Erklärungen

Erklärungen, die laut Gesetz schriftlich abzugeben sind, gelten per Email nur dann als rechtsverbindliche Erklärungen, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind oder einer der sonstigen Formen des § 3a Absatz 2 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechen.