Impfberatung

Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven (= vorsorglichen) Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Moderne Impfstoffe sind sehr gut verträglich; unerwünschte Nebenwirkungen und Komplikationen werden nur in sehr seltenen Fällen beobachtet.

Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher Durchimpfungsraten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten. Die Elimination der Masern und der Poliomyelitis (Kinderlähmung) sind erklärte und erreichbare Ziele nationaler und internationaler Gesundheitspolitik.

Impfungen von besonderer Bedeutung werden von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder auf der Grundlage der STIKO-Empfehlungen empfohlen (STIKO = Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut Berlin). Die Krankenkassen übernehmen in aller Regel die Kosten für die empfohlenen Inlandsimpfungen.

Durch Impfungen können verschiedene Infektionskrankheiten wirkungsvoll verhindert werden. Die STIKO ist ein Gremium aus verschiedenen Fachleuten, die Impfempfehlungen erarbeitet haben und regelmäßig überarbeiten. Es fließen aktuelle Beobachtungen und wissenschaftliche Erkenntnisse ein.

Gesetz für Impfpflicht gegen Masern

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und bringen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich. Schul- und Kindergartenkinder sollen daher wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das zum 1. März 2020 in Kraft tritt.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen. Diese Regelungen sind Gegenstand des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz).
 
Wichtige Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes für die Schulen im Alb-Donau-Kreis und in der Stadt Ulm erhalten Sie in diesem Flyer (PDF | 115.6 KB) sowie für die Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung im Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm in diesem Flyer (PDF | 114.4 KB). Darüber hinaus finden Sie Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit

Welche Gesundheitseinrichtungen vom Masernschutzgesetz betroffen sind, erfahren Sie hier. Unter diesen Link werden außerdem häufige Fragen zum Impfen für Beschäftigte in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen beantwortet. 

Reiseimpfberatung

Neben den Inlandsimpfungen nimmt die Bedeutung der Reiseimpfungen immer mehr zu. Mehr als 4 Millionen Deutsche fliegen jährlich in tropische oder subtropische Länder. Der Schutz der Gesundheit bzw. die Vermeidung von Krankheiten auf Reisen ist zu einer großen Herausforderung geworden. Vor entsprechenden Reisen sollten Sie sich individuell z.B. bei Ihrem Hausarzt über empfohlene Impfungen beraten lassen.

Sie haben Fragen zu Impfungen?

Wenn Sie Fragen zu Impfungen haben, können Sie gerne den Fachdienst Gesundheit kontaktieren.

Landratsamt Alb-Donau-Kreis
Fachdienst Gesundheit
Schillerstraße 30
89077 Ulm
Telefon: 0731/185-1735
Fax: 0731/185-1738
gesundheitsamt@alb-donau-kreis.de

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