"Do hot d’r Spaß a Loch !"
– die Gelbe Karte als "Frühwarnsignal"
Auch im Alb-Donau-Kreis erhalten Jugendliche, die im Zusammenhang mit Alkohol, Drogen oder durch aggressives Verhalten aufgefallen sind, nun per Post von der Führerscheinstelle des Landratsamts die Gelbe Karte.
Der Straßenverkehr ist – genauso, wie der Sport – ein soziales Handlungsfeld und verlangt allen Beteiligten gegenseitige Rücksichtnahme ab. Die Gelbe Karte soll hier einen gedanklichen Zusammenhang herstellen und den Grundsatz eines rücksichtsvollen Miteinanders im Straßenverkehr unterstreichen.
Die Gelbe Karte sieht, wer durch sein Verhalten (Drogenkonsum, Alkohol, besonders aggressives Auftreten) zwar bereits Zweifel an der Fahreignung auslöst, diese Bedenken jedoch noch unterhalb der so genannten Eingriffsschwelle liegen und noch keinen Anlass für eine weitergehende Überprüfung durch die Führerscheinstelle begründen.
Den Adressaten wird – nach dem Motto "nach gelb kommt rot" – aufgezeigt, zu welchen rechtlichen Konsequenzen weitere Auffälligkeiten führen können. Im Einzelnen kämen dann nämlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), ein ärztliches Gutachten oder auch die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht. Die Betroffenen erhalten also mit der brieflich zugestellten "Gelben Karte" eine Art "Frühwarnsignal".
Die Aktion ist im Alb-Donau-Kreis derzeit auf Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 25 Jahren beschränkt. Dadurch wirkt der präventive Effekt auch schon bei Teenagern, die noch gar keine Fahrerlaubnis besitzen.