Ausländerrecht
Zur Online-Terminvereinbarung klicken Sie bitte hier.
Online-Anträge
Sie möchten Ihren Antrag online stellen? Unsere Online-Ausfüllhilfe unterstützt Sie und begleitet Sie durch den gesamten digitalen Antrag. So können Sie alle Daten flexibel anpassen und behalten den Überblick. Ein Online-Antrag ist möglich für:
- Erstantrag und Verlängerung der Niederlassungserlaubnis
- Aufenthaltstitel für Erwerbstätige (Erstantrag und Verlängerung)
- Aufenthaltstitel für Familienzusammenführung (Erstantrag und Verlängerung)
- Antrag für das beschleunigte Fachkräfteverfahren
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
- Aufenthaltstitel für Flüchtlinge aus der Ukraine
- Aufenthaltstitel für EU und EWR-Bürger, sowie deren Familien
- Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen
Hier geht es zu den Online-Anträgen!
Terminvereinbarung
Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, können die Dienstleistungen der Ausländerbehörde nur nach voriger Terminvereinbarung in Anspruch genommen werden. Terminanfragen per E-Mail oder per Telefon sind nicht erforderlich. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Termine bei der Ausländerbehörde über das Online-Terminvereinbarungsprogramm zu vereinbaren.
Online-Terminvereinbarung: Klicken Sie hier.
Bitte beachten Sie: Derzeit kommt es bei der Lieferung von Reiseausweisen für Ausländer und Reiseausweisen für Flüchtlinge durch die Bundesdruckerei zu erheblichen Verzögerungen. Da viele Reiseausweise noch nicht bei der Ausländerbehörde eingegangen sind, bitten wir zu beachten, dass Termine zur Abholung der Reiseausweise vermehrt storniert werden müssen.
Sprechzeiten und telefonische Erreichbarkeit
Ausländerbehörde in Ulm
Sprechzeiten (nur mit Termin über das Online-Terminvereinbarungsprogramm)
Montag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
Bitte beachten Sie: Gestattete, Geduldete und Geflüchtete aus der Ukraine können neben einer Online-Terminvereinbarung auch Vor-Ort ein Ticket für den Schalter ziehen.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
Bereich Aufenthalt
Telefon 0731/185-1901
Bereich Geflüchtete und Geduldete
Telefon 0731/185-1900
Ausländerbehörde Außenstelle Ehingen
Sprechzeiten
Dienstag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 8 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Zuständigkeit
Die Ausländerbehörde des Alb-Donau-Kreises (Schillerstraße 30, Ulm), Fachdienst Sicherheit, Ordnung und Rechtsdienst, ist für alle ausländischen Staatsangehörigen, die sich im Kreisgebiet aufhalten, zuständig.
Ausgenommen sind die Stadt Ehingen selbst sowie die Gemeinden Öpfingen, Griesingen und Oberdischingen. Hier ist die Ausländerbehörde der Stadt Ehingen zuständig, E-Mail: abh.ehi@ehingen.de.
Ausländische Staatsangehörige aus dem Gebiet der Stadt Ulm wenden sich bitte an die Stadtverwaltung Ulm, Sachgebiet Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen, E-Mail: auslaenderwesen@ulm.de.
Brexit - Information für britische Staatsangehörige
Anträge und Erklärungen
- Erklärung zur ehelichen Gemeinschaft / Lebenspartnerschaft
- Vollmacht zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (DOCX | 29.4 KB)
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (PDF | 313.9 KB)
- Familienangehörige von EU-Bürgern - Aufenthaltsanzeige (PDF | 250.8 KB)
- Wohnraumbescheinigung (DOCX | 17.2 KB)
- Umverteilungsantrag (PDF | 73.9 KB)
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Duldung
- Bescheinigung über ein Arbeitsverhältnis
Aufenthaltstitel für Erwachsene und Kinder
Für die Beantragung eines Aufenthaltstitels werden folgende Unterlagen benötigt:
- vollständig ausgefüllter Antrag
- ein aktuelles, biometrisches Passbild
- gültiger Reisepass
- Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhaltes, wie z. B. Lohnabrechnung des Vormonats von Ihnen bzw. Ihrem Ehegatten
- Arbeitsbescheinigung über ungekündigtes Arbeitsverhältnis von Ihnen bzw. Ihrem Ehegatten
- Kopie des Mietvertrags
- bei Kindern aktuelle Schulbescheinigung
- bei Studenten zusätzlich
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis über Krankenversicherung
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes
- Kopie des Mietvertrags
Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Bei Fragen können Sie sich gerne auch telefonisch an die Ausländerbehörde wenden (siehe Kontaktdaten rechts).
Verpflichtungserklärung, Einladungen ausländischer Besucher
Weitere Informationen finden Sie hier.
Beschleunigtes Fachkräfteeinwanderungsverfahren
Beschleunigung des Verwaltungsverfahren bis zur Visumerteilung für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern mit anerkannter Berufsausbildung oder akademischem Abschluss.