Krankentransport nach dem Rettungsdienstgesetz (RDG)
Ansprechpartner
- Sven Wolff
Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst Verkehr und Mobilität,
Schillerstraße 30, 89077 Ulm
Telefon: 0731 185-1434
PC-Fax: 0731 185-221434
E-Mail: sven.wolff@alb-donau-kreis.de
Gegenstand des Krankentransportes ist es, anderen Kranken, Verletzten oder sonst Hilfebedürftigen nötigenfalls Erste Hilfe zu leisten und sie unter fachgerechter Betreuung zu befördern. Nicht zum Krankentransport gehört die Beförderung von kranken Personen, die, in der Regel nach ärztlicher Beurteilung, während der Beförderung keiner medizinisch-fachlichen Betreuung bedürfen (Krankenfahrten).
Der Krankentransport wird von den Leistungsträgern nach § 3 Absatz 3 RDG und von privaten Krankentransportunternehmern auf der Grundlage einer Genehmigung nach § 29 RDG durchgeführt.