Veranstaltungen im Wald
Organisierte Veranstaltungen im Wald bedürfen nach § 37 Abs. 2 Landeswaldgesetz (LWaldG) der Genehmigung durch die Forstbehörde. Im Landkreis Alb-Donau-Kreis ist dies der Fachdienst 'Forst und Naturschutz' des Landratsamtes.
Organisierte Veranstaltungen im Wald bedürfen nach § 37 Abs. 2 Landeswaldgesetz (LWaldG) der Genehmigung durch die Forstbehörde. Im Landkreis Alb-Donau-Kreis ist dies der Fachdienst 'Forst und Naturschutz' des Landratsamtes.
Dies ist insbesondere der Fall, wenn
Beeinträchtigungen können durch die Art der Veranstaltung oder durch die Teilnehmerzahl bedingt sein.
In aller Regel sind daher Veranstaltungen wie z.B. Volkswandertage, Laufveranstaltungen, Mountainbike-Rennen, Nachtwanderungen oder Feste im Wald genehmigungspflichtig. Ausflüge von Vereinen, Schulklassen oder ähnliches mit geschlossenem kleinerem Teilnehmerkreis, bei denen die Waldwege i.d.R. nicht verlassen werden, sind – sofern keiner der o.g. Punkte zutrifft – zumeist nicht genehmigungspflichtig.
Auf Grundlage des Gebührenverzeichnisses des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis vom 20.12.2023, gültig ab 01.01.2024, wird gem. Ziffer 24.209 für organsierte Veranstaltungen im Wald eine Gebühr von 68 Euro (exklusive Fahrgenehmigung) fällig.
Eine organisierte Veranstaltung im Wald setzt neben der Genehmigung der Forstbehörde immer auch die privatrechtliche Erlaubnis/Gestattung der betroffenen Waldbesitzer voraus. Die kommunalen öffentlichen Waldbesitzer (Städte und Gemeinden) werden i.d.R. auch bezüglich der Gestattung durch den Fachdienst 'Forst und Naturschutz' des Landratsamtes vertreten. Das Land Baden-Württemberg (Staatswald) und private Waldbesitzer vertreten sich eigenständig. Sofern Staatswald betroffen ist, bieten wir an, die Antragsunterlagen zur Beantragung der Gestattung für den Staatswald an die zuständigen Kollegen von ForstBW weiterzugeben. In diesem Fall vermerken Sie dies bitte an der entsprechenden Stelle auf nachfolgendem Antrag.
Wenn Sie eine Veranstaltung im Wald organisieren möchten, verwenden Sie bitte das Formular.
Bei Fragen wenden Sie sich an:
Florian Schwegler
E-Mail: Florian.Schwegler@alb-donau-kreis.de
Telefon: 0731/185-1662